Von: luk
Bozen – Derzeit wird dem Entwurf eines neuen Gesetzes für Raum und Landschaft, der über einen Beteiligungsprozess entwickelt wird, der letzte Schliff gegeben. Die Möglichkeit für Vereine und Verbände, im Rahmen dieses partizipativen Prozesses, sich einzubringen und mitzugestalten, wurde heute von der Delegation des Heimatpflegeverbandes ausdrücklich begrüßt. Gegenüber dem Landeshauptmann äußerten Präsidentin Plaikner sowie die Vorstandsmitglieder Franz Fliri, Johannes Ortner und Bernhard Lösch den Wunsch, dass dieser Beteiligungsprozess auch bei der Erstellung der Durchführungsverordnung fortgesetzt werde.
„Der Beteiligungsprozess führt zwar dazu, dass sich angesichts der vielen Stellungnahmen die Arbeiten am Gesetz in dies Länge ziehen“, erklärte gegenüber den Heimatpflegern Landeshauptmann Kompatscher, „er macht aber einen Interessensausgleich möglich. Dies ist für ein Gesetz wie das Raumordnungsgesetz, mit dem die Weichen für die Entwicklung des Landes gestellt werden, unumgänglich“. Daher, so der Landeshauptmann, solle die Vorgehensweise auch in Zukunft beibehalten werden.
Weiteres Gesprächsthema war der Umgang mit dem Kulturgrund. Dabei verwies Präsidentin Plaikner auf die Bedeutung des Kulturgrundes und sprach sich für einen sparsamen Umgang damit aus, gerade Natur und Landschaft würden für die Bewerbung Südtirols als touristische Destination herangezogen. Es gelte, die bestehende Infrastruktur bestmöglich zu nutzen und Zersiedelung zu vermeiden, betonten die Heimatpfleger. Landeshauptmann Kompatscher sprach sich auch bei diesem Thema für einen Interessensausgleich aus.