Von: luk
Bozen – Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) zeigt sich erfreut darüber, dass nun auch auf europäischer Ebene die Buchungsplattform Airbnb abgemahnt wird. Konkret geht es um die unklaren Preisangaben, die teilweise gegen das EU-Recht verstoßen.
„Die EU-Kommission fordert deshalb eine Offenlegung der Zusatzkosten und mehr Transparenz. Dieser Forderung können wir uns nur anschließen“, sagt HGV-Vizepräsident Helmut Tauber.
Dass private Wohnobjekte zu touristischen Zwecken auf diversen Plattformen wie Airbnb angeboten werden, sei auch in Südtirol festzustellen. Darunter leide zunehmend der hiesige Wohnungsmarkt. „Ein Phänomen, das anderswo bereits virulent ist. Zahlreiche Wohnungen werden dem Wohnungsmarkt entzogen mit der Folge, dass es an bezahlbaren Wohnraum mangelt. Der Gesetzgeber ist deshalb gefordert“, unterstreicht HGV-Vizepräsident Helmut Tauber.
Auf staatlicher Ebene setzt sich die Hoteliersvereinigung Federalberghi schon seit Jahren für mehr Transparenz ein. Dabei geht es nicht primär um die Buchungsplattformen, sondern um private Wohnobjekte, welche primär auf diesen Plattformen zu touristischen Zwecken angeboten werden, ohne dass die Vermieter aber jene Auflagen erfüllen müssen, welche die gewerblichen Betriebe zu berücksichtigen haben. „Dies führt zu unlauterem Wettbewerb und muss vom Gesetzgeber ebenso klar geregelt werden“, meint HGV-Präsident Manfred Pinzger abschließend in der Presseaussendung.