Bilaterale Körperschaft

lvh: Höhere Spesenrückvergütungen und Prämien

Freitag, 15. November 2019 | 19:11 Uhr

Von: bba

Bozen – Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können neben den bestehenden Leistungen der Bilateralen Körperschaft im Handwerk (BKH) zukünftig in den Genuss höherer Spesenrückvergütungen und Prämien kommen.

Pünktlich zur Weihnachtszeit haben sich die Arbeitgeberverbände (lvh.apa und SHV) und die Gewerkschaften (ASGB, SGB, AGB und SGK) auf einen neuen Leistungskatalog der Bilateralen Körperschaft im Handwerk für das kommende Jahr geeignet. Nachdem der bisher gültige Leistungskatalog der Bilateralen Körperschaft mit Jahresende ausläuft, hat es bereits seit Monaten zähe Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern im Handwerk gegeben. Aufgrund der guten Konjunktur der Südtiroler Wirtschaft und der vielversprechenden Auftragslage im Handwerk einigte man sich schließlich auf die Fortführung der bestehenden Leistungen, wobei die Beträge bei bestimmten Leistungen sogar erhöht wurden. Die Erhöhungen kommen insbesondere den Familien der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Gute. „Dies unterstreicht einmal mehr den hohen sozialen Mehrwert der Bilateralität im Handwerk. So können sich etwa Mitglieder der Bilateralen Körperschaft ab dem kommenden Jahr auf eine jährliche Spesenrückvergütung in der Höhe von 200 Euro für außerschulische Tätigkeiten wie etwa Einschreibegebühren in Sportvereine, Sprachkurse oder Kitas ihrer unter fünfzehnjährigen Kinder freuen“, unterstreicht BKH-Präsident Martin Haller.

Ebenso sieht das neue Übereinkommen eine Erhöhung der Prämie bei Erwerb des Handwerksmeistertitels vor, um insbesondere den Junghandwerkern zur ständigen Aus- und Weiterbildung zu animieren und somit die hohe Qualität des Südtiroler Handwerks auch für die Zukunft zu sichern. Ab dem kommenden Jahr wartet auf Gesellen nach erfolgreichem Bestehen des rechtlich-wirtschaftlichen Teils der Meisterprüfung auf eine Prämie in der Höhe von 700 Euro (bisher 350 Euro). Nach Aushändigung des Meisterdiploms gibt es zusätzlich eine weitere Prämie in der Höhe von 1.300 Euro (bisher 650 Euro).

Sowohl die Arbeitgeberverbände als auch die Gewerkschaften zeigten sich mit dem Übereinkommen zufrieden und sind sich sicher, dass die Leistungen bei den Mitgliedern der Bilateralen Körperschaft gut aufgenommen werden. Das Übereinkommen ist bis Dezember 2020 gültig.

Der vollständige Leistungskatalog ist in den nächsten Wochen auf der Homepage der Bilateralen Körperschaft (www.eba-bz.it) abrufbar.

Meisterbrief: Prämie verdoppelt

Erfreut über den neuen Leistungskatalog der Bilateralen Körperschaft des Handwerks (BKH) ist auch der Südtiroler Meisterbund.

Die BKH unterstützt ihre Mitglieder in vielen Leistungen unter anderem auch im Bereich der Aus- und Weiterbildung. So ist zum Beispiel ein Förderbeitrag vorgesehen für all jene, die den Meistertitel erlangen wollen. Auf Vorschlag des Südtiroler Meisterbundes wurde diese Prämie verdoppelt, sodass anstatt von 1.000 Euro nun 2.000 Euro an Fördergeld ausbezahlt werden. „Es freut mich sehr, dass dieser Vorschlag von den Sozialpartnern sofort angenommen und umgesetzt wurde. Damit wird die Qualitätssicherung in den verschiedenen Berufen gesichert“, unterstreicht Obermeister Peter Mayrl.

Eine wichtige und wertvolle Investition in die Nachwuchssicherung sieht Vize-Obermeister Horst Pichler in der Anhebung der Prämie. „Im Rahmen der Meisterausbildung wird unersetzliches Wissen weitergegeben und gleichzeitig das Fundament für qualifizierte Ausbildung geschaffen. Mit dem Meisterbrief wird den Jugendlichen eine weitere Perspektive in der praktischen Ausbildung gewährt. Ich bedanke mich bei den Sozialpartnern, die diesen Mehrwert unmittelbar erkannt haben“, so Pichler.

Der Südtiroler Meisterbund wird sich auch zukünftig für die Weiterentwicklung der Meisterausbildung stark machen und gemeinsam mit den politischen Vertretern und der Handelskammer Bozen die Bedeutung des Meistertitels bekräftigen.

Bezirk: Bozen