„Zusätzliche Bürokratie“

HGV und Fachgruppe Schutzhütten Südtirol kritisieren neues Gesetz

Samstag, 06. Juli 2024 | 06:49 Uhr

Von: mk

Bozen – Am Freitag hat der Südtiroler Landtag das sogenannte Omnibus-Gesetz verabschiedet. Dieses sieht unter anderem gesetzliche Neuerungen für Südtirols Schutzhütten vor. Bauvorhaben, die eine Erhöhung der Baumasse von mehr als 30 Prozent bewirken, sind künftig einer zusätzlichen Begutachtung durch den Alpinbeirat und einer Unbedenklichkeitserklärung durch die Landesregierung unterworfen. Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) und die Fachgruppe Schutzhütten Südtirol kritisieren die gesetzliche Änderung, vor allem wegen der zusätzlichen Bürokratie, die damit wieder geschaffen wird. Im Jahr 2015 wurde eben diese Auflage auch mit dem Argument des Bürokratieabbaus abgeschafft.

„Sämtliche Bauvorhaben von Schutzhütten, und zwar unabhängig von der Erhöhung der Baumasse, unterliegen bereits heute einem aufwendigen und bürokratischen Genehmigungsverfahren“, erklärt die Fachgruppe Schutzhütten Südtirol im HGV. Neben der landschaftsrechtlichen Genehmigung durch die Landesverwaltung seien je nach Fall weitere Begutachtungen wie etwa das Natura-2000-Verträglichkeitsgutachten, das UVP-Gutachten, das UNESCO-Gutachten oder diverse Gutachten betroffener Landesämter einzuholen. Bereits heute gehören Bauvorhaben von Schutzhütten laut der Fachgruppe zu den am strengsten reglementierten und gehen mit Planungsunsicherheit und unverhältnismäßig langen Wartezeiten einher.

„Obwohl sich das Land den Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben hat, bringt das Gesetz das genaue Gegenteil mit sich. Es führt zu bürokratischer Mehrbelastung, zu Planungsunsicherheit und nicht zuletzt auch zu einer Benachteiligung der kleinen Schutzhütten“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger.

In dem erst kürzlich neuernannte Alpinbeirat stellt der Alpenverein Südtirol und der CAI vier der insgesamt 13 Vertreter. Für die Fachgruppe des HGV ist es nicht nachvollziehbar, dass private Vereine, die selbst auch Eigentümer von Schutzhütten sind, mit einem Gutachten, bei welchem sie mitwirken, Einfluss auf die Tätigkeit anderer Mitbewerber im selben Sektor haben, heißt es abschließend in einer gemeinsamen Pressemitteilung des HGV und Fachgruppe Schutzhütten Südtirol, der 36 privat geführte Schutzhütten angeschlossen sind.

Bezirk: Bozen

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