Von: mk
Bozen – Bezugnehmend auf die aktuelle Debatte um die Abänderung des Landesraumordnungsgesetzes betreffend Ausweisung neuer Tourismuszonen verweist der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) darauf, dass die Errichtung von neuen Hotels auf heute unbebauten Flächen in entwickelten und stark entwickelten Gebieten mit dem neuen Gesetz für Raum- und Landschaft außerhalb der Siedlungsgrenzen nicht mehr möglich sein wird. Diese Entscheidung wurde vom HGV immer mitgetragen im Sinne einer verstärkt qualitativen und weniger quantitativen Entwicklung im Tourismus.
„Es trifft zu, dass der bevorstehende Termin des Inkrafttretens des neuen Urbanistikgesetzes einen gewissen Druck erzeugt hat und einige wenige Projekte eingereicht wurden, die möglicherweise weder baulich noch betriebswirtschaftlich voll ausgereift sind. Wenn man aber von rund 60 aufliegenden Hotelprojekten spricht, dann muss auch dazu gesagt werden, dass die allermeisten davon bereits über Jahre geplant wurden und vor allem deren Realisierung auch laut dem neuen Gesetz möglich wären. Nur eine kleine Minderheit der aufliegenden Projekte beträfen nämlich neue Betriebe auf heute unbebauten Flächen, welche mit neuem Gesetz nicht mehr realisiert werden könnten“, stellt HGV-Präsident Manfred Pinzger klar.
In Südtirol gibt es heute rund 154.000 Betten in gewerblichen Beherbergungsbetrieben, aber auch rund 50.000 Betten im Rahmen des Urlaubs auf dem Bauernhof sowie der Privatzimmervermietungen. „Wenn man also über Steuerungsmechanismen in der Hotellerie diskutiert, und dazu waren und sind wir immer bereit, dann muss im Kontext der allgemeinen touristischen Entwicklung auch eine Steuerung der Tätigkeit der nichtgewerblichen Betriebe angedacht werden“, betont Pinzger.
In diesem Kontext sei auch auf das immer stärker auftretende Phänomen der Vermietung von privaten Zimmern und Wohnungen, vermarktet auf Plattformen wie z. B. Airbnb in Südtirol verwiesen. Auch hier braucht es Steuerungsmechanismen bzw. verstärkte Kontrollmaßnahmen, schließlich werden dabei auch Betten zu touristischen Zwecken vermietet. Das Ausufern dieser Art der Vermietung trägt speziell in urbanen Zentren zu einer Verringerung der Mietangebote für die einheimische Bevölkerung bei und reduziert zugleich auch die Möglichkeit der Unterbringung von Mitarbeitern.
Fakt ist somit, dass auch Urlaub auf dem Bauernhof sowie die Privatzimmervermietung mit ihren rund 50.000 Betten und gemeinsam rund 5,3 Millionen Übernachtungen einen erheblichen Einfluss auf die touristische Entwicklung und die daraus resultierenden Auswirkungen haben, schreibt der HGV abschließend in seiner Presseaussendung.