Von: luk
Bozen – Arbeit und Wohnen – das sind die wichtigsten Schritte in die Eigenständigkeit. Eine heute gestartete Informationsreihe schafft Klarheit für Asylwerber.
Fordern und fördern: nach diesem Prinzip will die Landesregierung auf die Integration von Asylwerbern bauen. Um die bevorstehenden Übergänge von der Aufnahmeeinrichtung in die Gesellschaft möglichst einfach und fließend zu gestalten, hat Soziallandesrätin Martha Stocker gemeinsam mit dem Direktor der Abteilung Arbeit, Helmuth Sinn, der Direktorin der des Amtes für Senioren und Sozialsprengel, Brigitte Waldner, und Stadtrat Sandro Repetto heute (9. Juni) im Haus Aaron eine Veranstaltungsreihe für Asylwerber vorgestellt. Die Flüchtlinge sollen dabei über Rechte und Pflichte, über Arbeit, Wohnen und Leistungen des Sozialsystems in der Phase der Asylantragstellung und vor allem nach dem positiven Bescheid zum Asylantrag informiert werden. Nach der heutigen Auftaktveranstaltung sind ab Anfang Juli bis in den Spätherbst weitere Termine in allen 27 Aufnahmeeinrichtungen des Landes geplant. „Es geht vor allem darum, Klarheit zu schaffen und Fragen auszuräumen. Wir können nur fordern und fördern, wenn die Rahmenbedingungen für die Betroffenen, Mitarbeitenden und Freiwilligen auch klar sind“, unterstrich Landesrätin Stocker.
Arbeit und Sprache als Motor für Integration
Nach dem positiven Asylbescheid und dem damit unmittelbar zusammenhängenden Auszug aus der Aufnahmeeinrichtung beginnt für Asylwerber der Weg in die Eigenständigkeit. Verbunden damit ist die Arbeitssuche, die sich mit den Informationen aus der Veranstaltungsreihe reibungsloser gestalten soll. Die wichtigste Voraussetzung für eine bezahlte Arbeit ist dabei die Kenntnis der beiden Landessprachen. „Diese Gewissheit muss für alle, die in Südtirol leben und arbeiten wollen, zur Einsicht werden. Die vielen Gelegenheiten, die sich Asylwerbern zum Spracherwerb bieten, sollten deshalb von ihnen auch intensiv genutzt werden“, betonte Landesrätin Stocker. Dazu gehören etwa Kurse von Sprachanbietern oder Freiwilligen, jene des Multisprachzentrum in Bozen oder Gratis-Online-Kurse.
Zeitliche Begrenzung der Sozialleistungen
Neben den Fragen zum Thema Arbeit gilt es auch, die Möglichkeiten und vor allem die Grenzen der Unterstützung durch Leistungen des Sozialsystems für Asylwerber klarzustellen. Gewährt werden Leistungen nur nach dem positiven Asylbescheid und nach einem dauerhaften Aufenthalt in Südtirol von mindestens sechs oder zwölf Monaten – je nach dem, ob dem Asylwerber der Flüchtlingsstatus, der subsidiäre Schutzstatus oder der humanitäre Schutzstatus zuerkannt wurde. Vor allem aber sind die Leistungen zeitlich begrenzt. Abhängig vom jeweiligen Schutzstatus ist auch das Anrecht auf die Leistungen der finanziellen Sozialhilfe. Bei einem negativen Entscheid zum Asylansuchen verfällt das Aufenthaltsrecht der Asylwerber im Land.
Information auch für Mitarbeitende
1450 Asylwerber leben derzeit in 27 Aufnahmeeinrichtungen, deren Führung obliegt den Hilfsorganisationen Caritas, Volontarius, River Equipe sowie dem Weißen und Roten Kreuz. Für deren Mitarbeitende sind die Veranstaltungen der Informationsreihe ebenfalls zugänglich, da es oft vor allem auch an ihnen liegt, Fragen der Asylwerber direkt und vor Ort zu beantworten.
Die Informationsveranstaltungen finden in deutscher und italienischer Sprache statt, bei Bedarf auch mit Unterstützung von Mediatoren. Mitarbeitende des Landesamtes für Senioren und Sozialsprengel und jene des Arbeitsservices des Landes werden die Veranstaltungen gemeinsam mit den für Integration zuständigen Gemeindevertretern abhalten. “Diese Zusammenarbeit ist sehr wertvoll, um auch auf die konkreten Fragen zu den Möglichkeiten im Wohnort eingehen zu können. Dies alles, um dem Ziel näherzukommen, für die Asylwerber den Weg in die Eigenständigkeit begehbar zu machen”, führt Landesrätin Stocker aus.