Mindestabstand bei Pflanzungen

Instandhaltung von Wasserläufen: In Talsole sind Bonifizierungskonsortien zuständig

Donnerstag, 23. Januar 2025 | 16:50 Uhr

Von: luk

Bozen – Beim gestrigen Artikel über die Abstände von Pflanzungen und Ablagerungen an Wasserläufen in Südtirol ist ein entscheidendes Detail unter die Räder gekommen: Auch die Bonifizierungskonsortien sind, wie die Wildbachverbauung, für die Instandhaltung der Wasserläufe zuständig.

Südtirol hat bekanntlich mit dem Zweiten Autonomiestatut 1973 das Eigentum am öffentlichen Wassergut vom Staat übernommen und damit auch die Aufgaben, dieses Gut zu verwalten, seine Nutzung zu regeln, diese zu kontrollieren und die öffentlichen Gewässer zu schützen.

Ist die Wildbachverbauung an den oberen Wasserläufen in diesem Sinne tätig, übernehmen in der Talsole – etwa zwischen Bozen und Meran oder im Unterland – Bonifizierungskonsortien diese Aufgabe. “Dort gelten dann Abstände von drei Metern bei Obstanpflanzungen sowie vier bis zehn Meter bei Bauten – je nach Wichtigkeit des Wasserlaufs”, erklärt das Bonifizierungskonsortium Eisackmündung-Gmund.

Diese Bannstreifen an den Bächen, Flüssen und Gräben sind frei zu halten. Der Sinn dahinter ist ein gutes Notfallmanagement: Nur so kann bei Hochwasser rasch und effizient eingegriffen werden, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

 

Bezirk: Überetsch/Unterland

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