Von: mk
Bozen – Grenzübergreifende Projekte zur nachhaltigen Entwicklung werden mit 12,883 Millionen Euro EU-Mitteln gefördert.
Für das Interreg-Programm Italien-Österreich 2014-2020 hat das Amt für europäische Integration den dritten Aufruf zur Projekteinreichung veröffentlicht. Die Landesregierung hatte dies gestern in ihrer Sitzung offiziell zur Kenntnis genommen. Ab 17. September und bis 30. November 2018 (16.00 Uhr) haben Projektleiter und ihre Partner die Möglichkeit, ihre grenzübergreifenden Projektvorschläge in den drei Prioritätsachsen Forschung und Innovation (1), Natur und Kultur (2) und Institutionen (3) im Online-System Cohemon einzureichen, um sich für die Interreg-Finanzierung zu qualifizieren.
Die verfügbaren Mittel betragen für die Achse Forschung und Innovation 6,812 Millionen Euro, jene für Natur und Kultur 4,421 Millionen Euro und jene für Institutionen 1,650 Millionen Euro. Zusätzliche 3,6 Millionen Euro stehen als eventuelle Overbooking-Mittel zur Verfügung – also für den Fall, dass mehr förderwürdige Projekte eingereicht werden als Mittel vorgesehen sind.
Beispiele erfolgreicher Interreg-Projekte vergangener Aufrufe
Beispiele bereits laufender Projekte, über die an dieser Stelle schon berichtet wurde, sind der grenzübergreifende Lawinenlagebericht Albina, das Bewertungsmodell namens Rebecka für Rebsorten- und Weinbauflächen unter Berücksichtigung der Auswirkungen und Chancen des Klimawandels in den Alpen. Auch die Studie Mems über Melanome und den Einfluss von Meereshöhe, Sonnenexposition und Umweltverschmutzung auf ihre Entwicklung sowie das Projekt AppleCare, eine Therapie der Birkenpollenallergie durch den Verzehr von Äpfeln, wurden über Interreg unterstützt.
Der Aufruf und seine Förderschwerpunkte im Detail
Die Achse Forschung und Innovation zielt darauf ab, die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsteilnehmern und Forschungsträgern zu begünstigen und so die Innovationskompetenz der Unternehmen zu potenzieren. Bei der Auswahl der Projekte werden jene begünstigt, die neue Unternehmen, sogenannte Start-ups im Programmgebiet involvieren. Ein weiteres Ziel betrifft die Stärkung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen. Kooperationen erhöhen vielfach die Relevanz von Studien und verringern die insgesamt benötigten Forschungsmittel.
In der Achse Natur und Kultur geht es darum, das Natur- und Kulturerbe zu schützen und stärker aufzuwerten. Zur Förderung zugelassen sind KMU, wirtschaftsnahe und touristische Organisationen, Vereine, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Umweltorganisationen, öffentliche Einrichtungen, Universitäten, Verwaltungen von Naturparks und Naturschutzgebieten.
In der Achse Institutionen geht es um die Stärkung der grenzübergreifenden, institutionellen Zusammenarbeit in den zentralen Kooperationsbereichen des Programmgebietes.
Die Projektanträge müssen einen konkreten und nachhaltigen grenzübergreifenden Ansatz aufweisen. Nicht förderfähig sind Projekte, die hauptsächlich in Veranstaltungen, Marketingaktivitäten, Studien, Untersuchungen, Forschungs- oder Weiterbildungsaktivitäten bestehen, ohne nachhaltige Impulse für die Regionalentwicklung im Programmgebiet. Aus- und Weiterbildungsaktivitäten im Rahmen der Projekte, welche für die Erreichung deren Zielsetzung notwendig sind, müssen einen klaren grenzübergreifenden Ansatz aufweisen, um zugelassen zu werden.
Der Finanzrahmen der eingereichten Projektanträge liegt, mit Ausnahme von begründeten Fällen, zwischen 100.000 Euro und 1 Million Euro an Fördermitteln. Das Ausmaß der Förderung ist größer, wenn mehr als zwei oder gar drei Regionen am Projekt beteiligt sind. Zum Programmgebiet zählen auf italienischem Staatsgebiet das Land Südtirol, die Region Veneto mit den Provinzen Belluno, Treviso und Vicenza, die Region Friaul-Julisch Venetien mit den Provinzen Udine, Görz, Triest und Pordenone. In Österreich umfasst das Programmgebiet die drei Bundesländer Tirol, Kärnten und Salzburg. Weitere Informationen sind auf der Webseite von Interreg ersichtlich: http://www.interreg.net/