Von: luk
Bozen – Ein weiteres EMS-Modul für Lieferungen von Hard- und Software an Landesverwaltung und öffentliche Körperschaften ist veröffentlicht.
Mit der Veröffentlichung der Zulassung zum Elektronischen Markt des Landes (EMS) kann jetzt ein Unternehmen aus der IT-Branche sein Ansuchen für die Qualifizierung als Lieferant der Landesverwaltung und öffentlicher Körperschaften einreichen. Nur so hat es die Möglichkeit, der öffentlichen Hand in Zukunft seine Leistungen und Produkte zu verkaufen. Darüber informiert die Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge, kurz AOV.
Es handelt sich um den ersten aus einer Reihe von Verfahren, die dem Beschluss der Landesregierung vom November 2016 Folge leisten. Darin sind die Fachbereiche festgelegt, für die Land und öffentliche Körperschaften jene Skaleneffekte und damit Einsparungen nutzen werden, die mit größeren Bestellungen einhergehen.
In diesem spezifischen Wettbewerb können IT-Unternehmen ihre Produktlisten und Lieferbedingungen für jene 27 Produktgruppen der Hard- und Software auf die Plattform hochladen. Im Anschluss können alle öffentlichen Körperschaften und die Landesverwaltung auf dieses Angebot zurückgreifen. Die Produktgruppen sind konform mit den Anforderungen des Ministeriums für Umwelt- Landschafts- und Meeresschutz.
Auch Unternehmen, die sich noch nicht im Adressenverzeichnis der Lieferanten registriert haben, können teilnehmen, indem sie davor online ihren Antrag dazu ausfüllen. Sämtliche Informationen lassen sich auf den Webseiten der „Öffentlichen Verträge“ finden. In der AOV für diesen Wettbewerb zuständig ist der so genannte Bereich Beschaffungsstrategien.
Das Ziel der AOV ist es, die Vergabeplattform zu einem handlichen Werkzeug für jene Südtiroler Marktteilnehmer werden zu lassen, die öffentlichen Körperschaften und Landesverwaltung beliefern möchten. „Die AOV wird daher die Wettbewerbe Schritt für Schritt auf die vorgesehenen Produktgruppen und Leistungen ausdehnen. Dazu zählen vor allem jene, die klar eingegrenzt werden können“, sagt der Direktor der AOV, Thomas Mathà. „Um dabei zu sein, sind die Unternehmen zunächst etwas gefordert, sich mit dem Format auseinanderzusetzen, aber anschließend kann die Teilnahme an der Plattform zu einem Selbstläufer werden, wenn die Bedingungen stimmen“, betont Mathà.