Von: Ivd
Bozen – Die EU-Kommission hat im Streit um die Tiroler Anti-Transitmaßnahmen auf der Brennerstrecke Italiens Klage gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ermöglicht. In einer mit Gründen versehenen Stellungnahme unterstützt die Brüsseler Behörde mehrheitlich die Kritik Italiens. Konkret kritisierte die Kommission mehrere österreichische und Tiroler Maßnahmen. Genannt wurden dabei das Nachtfahrverbot, ein sektorales Fahrverbot für bestimmte schienenaffine Güter, ein Winterfahrverbot an Samstagen und die Rationierung der Einfahrt von Schwerlastfahrzeugen auf die Autobahn.
Verkehrsminister Matteo Salvini äußerte sich erfreut über die Stellungnahme der EU-Kommission und sah darin eine Bestätigung, dass die Kommission die österreichischen Fahrverbote auf dem Brennerkorridor als Verstoß gegen den freien Warenverkehr gerügt habe.
Auch Alexander Öhler, Obmann der Warentransporteurinnen und -transporteure im lvh zeigt sich mit der Entscheidung der EU zufrieden. Besonders kritisiert er das Nachtfahrverbot. „Es ist unsinnig, Infrastrukturen zu bauen, um sie dann nur teilweise zu nutzen oder sie so einzusetzen, dass die Bevölkerung und die Wirtschaftsteilnehmer/innen unter umwelttechnischen und wirtschaftlichen Nachteilen leiden“, so Öhler. „Das Nachtfahrverbot sollte abgeschafft werden, da es durch die daraus resultierenden Staus und den damit verbundenen Stop-and-go-Verkehr unökologisch ist. Zudem ist es aufgrund der doppelten Mautkosten unwirtschaftlich. Dies führt dazu, dass jeder LKW bis in die frühen Morgenstunden an der Grenze wartet, um loszufahren“, erklärt der Obmann. „Die bestehenden Beschränkungen für den Güterverkehr müssen zuerst aufgehoben werden, um anschließend neue Ansätze zu entwickeln. Diese Ansätze sollten in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten auf lokaler, nationaler und EU-Ebene neu verhandelt werden. Der freie Warenverkehr ist ein grundlegendes Element für das Funktionieren der Wirtschaft“, unterstreicht Öhler abschließend.