Von: mk
Bozen – Bevor Kühe, Schafe oder Ziegen geschlachtet werden konnten, mussten sie bislang eigens zum Schlachthof gebracht werden. Für die Tiere bedeutete das vor allem Stress, denn sowohl das Einfangen als auch die Fahrt im Tiertransporter sind anstrengend. Nun wird alles anders: Eine neue Landesregelung, die ab sofort in Kraft ist, ermöglicht die Weideschlachtung, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Die hofnahe Schlachtung war bislang verboten, da das Land über kein eigenes Regelwerk verfügte, wie Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler erklärt.
Die Weideschlachtung sei allerdings notwendig geworden, weil immer mehr Bauern auf die Weidehaltung der Tiere umsteigen. „Tiere, die über lange Zeit auf der Weide sind, aber auch die Mutterkuh-Haltung führen dazu, dass das Einfangen zu Stresssituationen führt, weil sie die Nähe zu Menschen weniger gewöhnt sind, als bei der Anbindehaltung. Je größer die Lauffreiheit eines Tieres, umso schwieriger das Einfangen und der Transport in den Schlachthof“, erklärt Schuler.
Treibende Kraft hinter der Weideschlachtung war Alexander Holzner, Dorfmetzger in Lana. Da in Bayern die EU-konforme hofnahe Schlachtung schon seit einigen Jahren praktiziert wird, holte Holzner einen ausgewiesenen Fachmann nach Südtirol. Gemeinsam mit dem Landwirtschaftsassessorat und dem Landestierärztlichen Dienst arbeitete man eine Südtiroler Regelung aus.
„Die hofnahe Schlachtung ist nicht zu verwechseln mit dem Weideschuss, mit dem ein Tier getötet wird. Denn zum Entbluten muss das Herz weiterschlagen“, erklärt Holzner laut „Dolomiten“. Bei einer Weideschlachtung begibt sich der Metzger mit einer mobilen Schlachtanlage – entweder ein Kleintransporter oder ein Anhänger mit entsprechender Größe – auf die Weide. Das Tier wird mit einem Fressgitter angelockt und festgebunden. Anschließend wird es mit einem Bolzenschussgerät oder elektronisch betäubt, mit einer Seilwinde in den Wagen gezogen und dort zum Entbluten in Schräglage gebracht, wie der Landesveterinärstellvertretet Ernst Stifter erklärt.
Die Regeln sind dieselben wie im Schlachthof. Die gesetzlichen Auflagen seien genau die gleichen, betont Holzner.
Das Tier muss anschließend innerhalb zwei Stunden in den Schlachthof gebracht werden, wo das Ausweiden, die Fleischbeschau und die Stempelung des Fleisches mit dem Siegel des Schlachthofes erfolgen.
Die mobile Schlachtanlage gehört in der Regel einem oder maximal zwei Schlachthöfen. Falls Private eine solche besitzen, benötigen die betroffenen Metzger oder Bauern eine Konvention mit dem Schlachthof. Die Weideschlachtung kann auch bei Notschlachtungen angewandt werden.