Von: mk
Bozen – Grundsätzlich obliegt die Vergabe von neuen Lizenzen an die Mietwagenunternehmen den einzelnen Gemeinden. Eine Neuausschreibung ist derzeit allerdings untersagt. Die Provinz Südtirol stand kurz davor, durch ein Dekret des Landeshauptmannes Arno Kompatscher ein eigenes „registro informatico“ zu erhalten. Doch vergebens, denn noch hat es keine Ausarbeitung eines Vorschlags gegeben.
Der Obmann der Mietwagenunternehmer im lvh, Hansjörg Thaler, erläutert: „Die zeitlichen Kriterien von der Veröffentlichung der Ausschreibung bis zur Zuweisung einer Lizenz bzw. Genehmigung durch die Gemeinde sind sehr lang. Die Betriebe haben Schwierigkeiten, sich an die zeitlichen Vorgaben zu halten, da die Ausschreibungstermine immer sehr nahe am durchzuführenden Dienst liegen. An einem Beispiel erklärt: Im Juli werden die Ausschreibungen gemacht und bereits im August soll der Dienst starten. Dies bedeutet, dass es den Mietwagenunternehmen nicht möglich ist, in dieser Zeit den Fuhrpark anzupassen und den Auftrag zu übernehmen.“ Neben der Planungssicherheit und der ohnehin durch Corona schwierigen wirtschaftlichen Situation der Mietwagenunternehmer entfalle durch diese Neuregelung für die Betriebe eine weitere Zukunftsperspektive.
Thaler schlägt die Einführung eines Landesregisters – Ren für Kleinfahrzeuge vor, wie es bereits für die Busse verwendet wird: „In Zusammenarbeit mit den Verbänden und der Handelskammer könnte dies eine gute und dauerhafte Lösung für die Zukunft sein.“