Von: luk
Bozen – Seit 2017 ist vorgesehen, dass jede Gemeinde entsprechend dem Bedarf und für mindestens 15 Prozent der ortsansässigen Kinder im Alter von drei Monaten bis drei Jahren Betreuungsplätze bereitstellen. Vor allem für ländliche Gemeinden, wo die Einrichtungen nicht kontinuierlich ausgelastet sind oder die Geburtenjahrgänge stark schwanken, ist das eine große Herausforderung. “Wenn keine Gewähr auf eine konstante Auslastung der Kindertagesstätten besteht, ist es für Gemeinden mitunter schwierig, überhaupt eine Sozialgenossenschaft zu finden, die die Kitas führen möchten”, sagt Familienlandesrätin Waltraud Deeg.
Erleicherungen für Trägergenossenschaften
In ihrer heutigen (25. Juli) Sitzung hat die Landesregierung deshalb beschlossen, den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, den Sozialgenossenschaften entgegenzukommen. Derzeit ist nämlich vorgesehen, dass Gemeinden dem Träger sämtliche Kosten berechnen: Kosten für die gemeindeeigenen Kita-Räumlichkeiten sowie die Nebenkosten für Strom, Wasser oder Heizung. Wird durch die erste Ausschreibung kein Anbieter für die Führung der Kita gefunden, haben die Gemeinden in Zukunft die Möglichkeit, voll oder auch nur teilweise auf die Einhebung dieser Kosten zu verzichten. Dadurch soll die Rentabilität der Einrichtung erhöht werden. Zudem wird der Vorgabe des Familienförderungsgesetzes entsprochen, nämlich Kleinkindbetreuungsdienste für Familien aufrecht zu erhalten oder anzubieten. “Wir haben festgestellt, dass die Sensibilität der Gemeinden für die Kleinkindbetreuung zusehends steigt und sie gewillt sind, ihren ortsansässigen Familien die Möglichkeit einer Betreuung zu bieten. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Vereinbarkeit sowie Familienfreundlichkeit der Gemeinden”, zeigt sich Landesrätin Deeg erfreut. Bei allen Überlegungen gehe es nämlich immer darum, die Kinder und deren Familien in den Mittelpunkt zu stellen.
Förderanträge bis 30. November
Die Landesregierung beschloss zudem, die Fristen für die Beitragsansuchen auf Wunsch der Gemeinden zu verlängern. Diese müssen nicht mehr wir bisher innerhalb 15. September, sondern können innerhalb 30. November bei der Familienagentur eingereicht werden. Zudem können in Zukunft auch neue sowie ergänzende Ansuchen um Beiträge vonseiten der Gemeinden eingereicht werden, zumal sich gezeigt habe, dass sich dieser Bereich sehr dynamisch entwickelt und auf die Anforderungen flexibel reagiert werden soll.