Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat die Richtlinien für die Förderung betrieblicher Investitionen von Kleinunternehmen genehmigt und dafür vorerst drei Millionen Euro bereitgestellt. Ansuchen kann man ab 15. März.
Um kleinste und kleine Handwerks-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bei Investitionen in ihren Betrieb zu unterstützen, stellt das Land Südtirol im laufenden Jahr über die Landesabteilung Wirtschaft drei Millionen Euro zur Verfügung. Auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer hat die Landesregierung die Richtlinien für die Vergabe der Beihilfen im Jahr 2023 genehmigt und Finanzmittel bereitgestellt.
Wirtschaftsstruktur stärken, Arbeitsplätze sichern
“Die Förderung der Klein- und Kleinstunternehmen ist eine wichtige Maßnahme, um die Wirtschaftsstruktur zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern”, betont Landesrat Achammer. Er informiert darüber, dass das Land den heute bereitgestellten Betrag in Kürze um weitere zwei Millionen Euro aufstocken werde. “Damit steht auch 2023 derselbe Betrag zur Verfügung wie im Vorjahr”, erklärt Achammer.
Von den zweckgebundenen drei Millionen Euro sind 2,5 Millionen Euro für die Bereiche Handwerk und Industrie bestimmt. Eine halbe Million Euro ist dem Sektor Handel und Dienstleistungen vorbehalten. Bezuschusst werden ausschließlich Investitionen von mindestens 20.000 bis maximal 500.000 Euro in bewegliche Güter (Einrichtung, Soft- und Hardware, Maschinen und Anlagen) mit 20 Prozent der zulässigen Kosten und bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro.
Mehr Punkte für Familienfreundlichkeit und Geschlechtergerechtigkeit
Mit den heute von der Landesregierung genehmigten Richtlinien erfährt die Schwerpunktsetzung in der Förderstrategie einige Veränderungen: Nach wie vor gilt ein besonderes Augenmerk der Nachhaltigkeit und den Nahversorgungsbetrieben. Auch wer bestehendes Bauvolumen nutzt, in strukturschwachen Gemeinden tätig ist, Kooperationen eingeht, Internationalisierungsmaßnahmen umsetzt oder ein neues Unternehmen gründet, erhält zusätzliche Punkte bei der Antragsbewertung und der Erstellung der Rangordnung. Lehrbetriebe erhalten weiterhin 30 Punkte. Mit 15 anstatt bisher 10 Punkten wird die Zertifizierung „audit familieundberuf“ und die Zertifizierung der Geschlechtergleichheit bewertet. Neu sind die 10 Punkte für Unternehmen, die vor Antragstellung mindestens sechs Monate lang kostenlos Lebensmittel und Non-Food-Produkte an Wohltätigkeitsorganisationen oder gemeinnützige Einrichtungen abgegeben haben, und zwar in einer Menge von mindestens 20 Kilogramm im Jahr.
Gesuchstellung ab 15. März
Um die Förderung für betriebliche Investitionen kann ab 15. März und in der Folge bis 2. Mai angesucht werden. Die Anträge sind ausschließlich online über den entsprechenden E-Government-Service der Landesverwaltung auf myCivis mit Hilfe der digitalen Identität SPID zu stellen.