Von: Ivd
Bozen – Heute wurde die neue Vereinbarung zwischen dem Institut für sozialen Wohnbau der Provinz Bozen (WOBI) und dem Südtiroler Sanitätsbetrieb (SABES) über die Verwaltung der Miniwohnungen für das Gesundheitspersonal im Gesundheitsbezirk Bozen unterzeichnet. Die Vereinbarung, die bereits am 28. Januar vom Verwaltungsrat des WOBI genehmigt wurde, aktualisiert das vorherige Abkommen und passt es an das Landesgesetz Nr. 5/2022 sowie an die entsprechende Durchführungsverordnung (Beschluss der Landesregierung Nr. 718/2023) an. Die Unterzeichnung erfolgte heute Vormittag am WOBI-Sitz in der Horazstraße in Bozen durch die Präsidentin Francesca Tosolini und den Direktor des Gesundheitsbezirks Bozen, Umberto Tait.
Die Vereinbarung betrifft das WOBI-Gebäude in der Drususallee 150–154, das aus drei Baukörpern mit insgesamt 150 vollständig möblierten Kleinwohnungen besteht. Das Gebäude wurde speziell für die Unterbringung des medizinischen Personals vorgesehen, das für den reibungslosen Ablauf der Tätigkeiten des Gesundheitsbezirks Bozen eingestellt wird, und trägt so der wachsenden Nachfrage nach Wohnlösungen für Fachkräfte im medizinischen Bereich Rechnung.
„Die Erneuerung der Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen WOBI und SABES und bietet dem Gesundheitspersonal in unserem Gebiet konkrete Wohnlösungen“, erklärt die WOBI-Präsidentin Francesca Tosolini. „Der soziale Wohnbau ist nicht nur ein grundlegendes Bürgerrecht, sondern auch ein strategisches Instrument zur Unterstützung essenzieller Dienstleistungen wie jene des Gesundheitswesens. Er gewährleistet angemessene Unterkünfte für die Fachkräfte, die sich täglich um unsere Gesundheit kümmern.“
Die neue Vereinbarung sieht vor, dass die Miniwohnungen dem angestellten, freiberuflich tätigen oder vertraglich gebundenen Gesundheitspersonal des Sanitätsbetriebs vorbehalten sind. Die Zuweisung erfolgt für eine maximale Dauer von acht Jahren.
Zusätzlich ermöglicht die Vereinbarung, dass der Sanitätsbetrieb bis zu fünf Einheiten an gemeinnützige Organisationen im sozialen und gesundheitlichen Bereich vergeben kann, um Personen unterzubringen, die Patienten während ihres Krankenhausaufenthalts begleiten, oder die Patienten selbst während ihrer Behandlungszeit.
„Für den Südtiroler Sanitätsbetrieb ist diese Vereinbarung ein wesentliches Instrument zur Anwerbung und Bindung qualifizierter Gesundheitsfachkräfte. Die Verfügbarkeit angemessener und erschwinglicher Unterkünfte ist oft ein entscheidender Faktor für Fachkräfte, sich für eine Tätigkeit in unserer Provinz zu entscheiden“, betont der Direktor des Gesundheitsbezirks Bozen, Umberto Tait. „Die Vereinbarung mit dem WOBI
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