Von: luk
Bozen – Trotz Urlaubszeit gehen die Verhandlungen zum “Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag” (BÜKV) für die rund 33.000 öffentlich Bediensteten des Landes weiter. Bei der Verhandlungsrunde heute Vormittag stellte die Verhandlungsdelegation der öffentlichen Verwaltung den Gewerkschaften einen ersten konkreten Entwurf des Teilvertrages Punkt für Punkt vor. Noch vor den detaillierten Vorschlägen des Teilvertrages zeigte sie den finanziellen Rahmen und die sich daraus ergebenden Spielräume auf.
Geld und Rechtsrahmen steht
Steiner erinnerte daran, dass mit dem Nachtragshaushalt nun das Land seinen Anteil am 310 Millionen Euro umfassenden Gesamtpaket gesichert hat. „Damit wurden die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Maßnahmenpaketes geschaffen, die nötigen Gelder stehen zur Verfügung”, erklärte Generaldirektor Steiner. Auch Landeshauptmann Arno Kompatscher sieht damit sein früheres Versprechen erfüllt: “Wir hatten immer gesagt, dass die im ersten Entwurf genannten zwei Millionen Euro nur ein Platzhalter sind, den wir im Zuge der Verhandlungen durch konkrete, realistische Zahlen ersetzen werden.”
Diskussionsgrundlage bis 19. August konkretisieren
Der Generaldirektor des Landes Alexander Steiner hob in der heutigen Verhandlung hervor: “Es ist dies ein erster konkreter Vorschlag: Eine Diskussionsgrundlage, die wir nun auf den Tisch gelegt haben und gemeinsam mit den Gewerkschaftsvertretern diskutieren und analysieren wollen.” Es wurde vereinbart, dass die Gewerkschaften bis zum nächsten Treffen am Montag, 19. August eine unter ihnen koordinierte Rückmeldung zu den einzelnen Punkten des Maßnahmenpakets geben.
Steiner ist zuversichtlich, „dass der eingeschlagene Weg der richtige ist und es gelingen wird, konkrete Fortschritte hin zu einer Einigung zu machen.“ In einigen Punkten drängt übrigens die Zeit: So ist für einige Maßnahmen – zum Beispiel die Essensgutscheine – die Finanzierung bereits ab Oktober gesichert.
Lokale Inflation berücksichtigt
Das Maßnahmenpaket trägt laut Steiner den in Südtirol höheren Lebenshaltungskosten Rechnung. Er erinnerte daran, dass zusätzlich zu den 3,0 Prozent der gesamtstaatlichen Inflationsanpassung IPCA ein zusätzlicher Südtirol-Index (Harmonisierter Verbraucherpreisindex HVPI)eingeführt wurde. Damit kann eine zusätzliche Inflationsanpassung von 1,8 Prozent gewährt werden. Im Dreijahreszeitraum 2019-2021 ist somit eine Lohnanpassung von insgesamt 4,8 Prozent vorgesehen.
Gewerkschaften nicht zufrieden
Die Gewerkschaften werden sich die Vorschläge genau ansehen, zeigen sich aber in einer ersten Reaktion über das Ergebnis der heutigen Fortsetzung der Lohnverhandlungen unzufrieden. “Unsere Forderungen werden nicht ernst genommen”, klagen die Gewerkschaftsvertreter. Es habe keine Annäherung zwischen den Vertragsparteien gegeben. Sie fordern einen angemessenen Grundlohn als Basis für die Rentenberechnung.