Von: mk
Bozen – Anlässlich der Sitzung des Konvents der 33 am Freitag, 17. Februar 2017 verschickten die konföderierten Gewerkschaften eine Stellungnahme, die aus Sicht des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB) gefährliche zentralistische Züge aufweist und autonomiepolitisch einen Rück- statt Fortschritt darstellt. „Dies zur Kenntnis genommen und vorausgeschickt, dass es normalerweise nicht die Art des ASGB ist, sich in Stellungnahmen der anderen Gewerkschaften einzumischen, bedarf es diesmal doch einer Replik“, erklärt ASGB in einer Aussendung.
Die Aussage der konföderierten Gewerkschaften, der Schulunterricht sollte sich an das Modell der Universität Bozen anlehnen, lehnt der ASGB in aller Deutlichkeit ab. „Vielmehr sollte darüber nachgedacht werden, inwiefern man die Unterrichtsmethodik während des Fremdsprachenlernens ändert: Sprechen muss Priorität haben! Es ist außerdem Tatsache, dass Fächer in deutscher Sprache an der Universität Bozen im Verhältnis zum Englischen und Italienischen ins Hintertreffen geraten sind. Das Recht auf muttersprachlichen Unterricht ist eine fundamentale Grundsäule des Autonomiestatutes und Voraussetzung für funktionierenden Minderheitenschutz“, so der ASGB.
Die drei nationalen Gewerkschaftsbünde erachten es als grundlegend, die aktive Arbeitsmarktpolitik weiterzuentwickeln. Dem schließt sich der ASGB an, betont aber gleichzeitig: „Maßnahmen, die auf lokaler Ebene geschlossen werden, tragen den örtlichen Gegebenheiten Rechnung.“
AGB/CGIL, SGBCISL und UIL-SGK betonten, dass es im Bereich der Arbeitssicherheit keine weiteren autonomen Kompetenzen brauche. Laut ASGB sei jedoch das Gegenteil der Fall. „Zum einen widerspricht eine ad hoc Ablehnung zusätzlicher Kompetenzen eindeutig dem Geist der Autonomie, zum anderen dürfen wir nicht vergessen, dass Südtirols Arbeitswelt teilweise komplett andere Bedürfnisse aufweist, wie jene im restlichen Staatsgebiet. Man denke nur an das duale Ausbildungssystem“, erklärt der ASGB. Der ASGB vertritt die Meinung, Südtirol sollte im Rahmen der EU-Richtlinien autonom über den Bereich der Arbeitssicherheit entscheiden können.
AGB/CGIL, SGBCISL und UIL-SGK legten dar, dass die Leistungen im Bereich Sozialvorsorge im gesamten Staatsgebiet einheitlich sein müssten. „Das ist aus Südtiroler Sicht totaler Nonsens und bestätigt die zentralistisch ausgerichteten Tendenzen der konföderierten Gewerkschaftsbünde. Einheitlich muss grundsätzlich gar nichts sein, dafür sind die Bedürfnisse der Regionen bzw. Provinzen mit Sonderstatut zu verschieden. Die Forderung, die Sozialvorsorge auf lokaler Ebene selbst zu verwalten, ist aus autonomiepolitischer Sicht die einzig sinnvolle. Würde dem Wunsch der konföderierten Gewerkschaften entsprochen und wir hätten eine einheitliche Regelung im gesamten Staatsgebiet, würden folgende Leistungen wegfallen: die Pflegesicherung, das Lebensminimum, die Mietbeiträge, die Wohnbauförderung, das Landesfamiliengeld, das regionale Familiengeld und weitere Unterstützungsmaßnahmen der Region sowie die rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten“, erklärt der ASGB.