Von: mk
Bozen – Die Notarkammer Bozen und die Verbraucherzentrale Südtirol haben am gestrigen 1. Februar 2023 gemeinsam mit der Südtiroler Maklervereinigung und der FIAIP (Federazione Italiana Agenti Immobiliari Professionali) einen neuen Info-Flyer über Wohnungen für Ansässige vorstellt. Der Flyer zeigt auf, welche Auflagen sich beim Kauf einer Wohnung für Ansässige für die Besitzerinnen und Besitzer ergeben.
Der Flyer enthält nützliche Informationen über konventionierte Wohnungen für Ansässige und erklärt die dazugehörige Bindung, sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Bei der gestrigen Pressekonferenz waren neben Walter Crepaz, Präsident der Notarkammer Bozen, Notarin Martina Tschurtschenthaler und Notar Ockl auch Carlo Perseghin, President der FIAIP und VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer anwesend.
Die Landesgesetzgebung sieht vor, dass bestimmte Wohnungen für Einheimische und Ansässige reserviert sein müssen. Diese Wohnungen sind daher mit der entsprechenden Landesbindung belastet und dürfen nur von den berechtigten Personen besetzt werden. Nicht gesetzmäßige Besetzungen haben nämlich Strafen zur Folge. Beim Wohnungskauf sollte sich jeder Bürger informieren, ob die Wohnung mit einer derartigen Bindung belastet ist.
Aus diesem Grund hat die Notarkammer in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Südtirol, der Maklervereinigung und der FIAIP eine Broschüre erstellt, die kurz und übersichtlich alle wichtigen Informationen über diese Bestimmungen und diese Bindung liefert.
„Die Broschüre soll die Bürger über dieses wichtige Thema aufklären und alle Informationen zu Verfügung stellen, um bereits in der Verhandlungsphase beim Wohnungskauf gut informiert zu sein“, erklärt Walter Crepaz, Präsident der Notarkammer Bozen.
“Für uns ist es wichtig, dass diese Vorschriften von den Bürgern klar und deutlich wahrgenommen werden, so dass sie den Kauf einer Immobilie in Südtirol mit mehr Bewusstsein angehen können”, erklärt Carlo Perseghin, Provinzpräsident des italienischen Verbands der Immobilienmakler FIAIP.
„Alle Einschränkungen und Bindungen, die – unabhängig von ihrer genauen Natur – auf einer Immobilie eingetragen sind, bringen eine Beschränkung der Nutzungsrechte durch den Eigentümer mit sich. Diese Informationen müssen bereits vor dem Kauf vorhanden sein: es muss klar sein, welche Lasten bereits bestehen oder zukünftig noch auf der Liegenschaft eingetragen werden. Nur wenn der Käufer Kenntnis aller Lasten hat, kann der Kauf informiert und korrekt abgewickelt werden“ sagt VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer zusammen.
Die Broschüren werden in der Notarkammer Bozen, bei den Südtiroler Notaren, bei der Verbraucherzentrale Südtirol (auch online auf www.verbraucherzentrale.it) und bei den Maklern der Südtiroler Maklervereinigung und der FIAIP erhältlich sein.