Von: luk
Bozen – Bereits im Juli 2023 und in den darauf folgenden Monaten stellte der Verbraucherschutzverein Robin die Frage: “Warum könnte die Rückkehr zum geschützten Markt eine gute Idee sein? Wir betonten damals: Strom- und Gaskunden sind gut beraten, an ihren Verträgen im geschützten Markt festzuhalten (diese sind dann automatisch in das Übergangsregime gewechselt). Der freie Markt ist oft tückisch, und der Rückweg in den sichereren Hafen des geschützten Marktes kann sich lohnen. Verbraucher müssen sich heute fast wie Experten verhalten, um nicht in die Fänge eines unkontrollierbaren Marktes zu geraten.“
“Die Abschaffung des geschützten Energiemarktes, die viele Verbraucher mit der Hoffnung auf niedrigere Preise begrüßten, hat sich als Enttäuschung erwiesen. Kunden im freien Markt zahlen deutlich mehr als jene im Grundversorgungsmarkt (z. B. schutzbedürftige Verbraucher über 75 Jahre oder mit geringem Einkommen) oder im Übergangsregime (Tutele Graduali). Die Tarife im Übergangsregime sind sogar noch günstiger als im Grundversorgungsmarkt – laut Corriere.it um 113 Euro pro Jahr. Wer dem Rat von Robin gefolgt ist, profitiert nun von günstigen Strompreisen, die sogar besser sind als im geschützten Markt. Die Politik hat reagiert und erlaubt mit dem neuen Wettbewerbsgesetz den Kunden des Grundversorgungsdienstes den Wechsel in das günstigere Übergangsregime”, so Robin.
Bis zum 30. Juni 2025 können schutzbedürftige Kunden das “Übergangsregime” wählen
Die operativen Modalitäten wurden veröffentlicht, um es schutzbedürftigen (vulnerablen) Haushaltskunden, die derzeit im freien Markt oder in der geschützten Grundversorgung beliefert werden, zu ermöglichen, in den jeweiligen Tarif des “Servizio a Tutele Graduali (STG)” zu wechseln, wie in Artikel 24 des Gesetzes 193/24 (Wettbewerbsgesetz 2024) vorgesehen.
Bis zum 30. Juni 2025 können alle schutzbedürftigen Kunden den Wechsel zum STG beantragen, indem sie den zuständigen Anbieter in ihrem geografischen Gebiet kontaktieren. Auch Personen, die bis zu diesem Datum den Status eines schutzbedürftigen Kunden erlangen, können beantragen, im Dienst zu bleiben.
Die Verordnung 10/2025/R/EEL legt laut “Robin” fest, dass die Anbieter des “Servizio a Tutele Graduali” (in Südtirol meist Enel Energia) innerhalb von 30 Tagen Informationen über die verfügbaren Kanäle zur Antragstellung, die erforderlichen Dokumente und die relevanten Kontakte veröffentlichen müssen.
Schutzbedürftigen Kunden, die bis zum 30. Juni 2025 keinen Antrag stellen, sowie Personen, die erst nach diesem Datum die Voraussetzungen für eine Verwundbarkeit erfüllen, können nicht mehr in den STG wechseln. Die Verordnung 10/2025/R/EEL ist auf www.arera.it verfügbar.
Robin-Geschäftsführer kritisiert Intransparenz im Strommarkt
Walther Andreaus, Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins Robin, prangert die undurchsichtige Preisgestaltung im Strommarkt an: „Das aktuelle System ist ein Sammelsurium intransparenter Praktiken, das Stromkunden im Unklaren lässt. Das Ergebnis: völliges Marktversagen. Verbraucher akzeptieren resigniert die undurchsichtigen Tarife, obwohl die Südtiroler Landesregierung die Möglichkeit hätte, faire und transparente Strompreise durchzusetzen. Doch anstatt ihre Zuständigkeit gemäß Autonomiestatut zu nutzen, wird sie zugunsten eines intransparenten Marktes ignoriert. Die Stromkunden sollten dies nicht vergessen und fordern, dass das Autonomiestatut nicht nur für Kraftwerke, sondern auch für faire Strompreise gilt.“
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