Von: mk
Bozen – Der Energiebonus ist von der Landesregierung ein zweites Mal verlängert worden, und zwar bis Ende 2021. Darauf macht die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) aufmerksam. Der Bonus in Form zusätzlich verbaubarer Wohnkubatur kann somit auch weiterhin für die energetische Sanierung von Gebäuden und besonders energieeffiziente Neubauten in Anspruch genommen werden.
Die bewusste Förderung des energiesparenden Sanierens hat in Südtirol schon lange Tradition. Bereits seit 2009 belohnt das Land all jene, die eine energetische Sanierung an ihrem Wohnhaus vornehmen.
Seither wurden mehrfach einige Änderungen und Verbesserungen der Bestimmungen vorgenommen. Nun wurde der Energiebonus kürzlich bis Ende 2021 verlängert.
Dies heißt im Konkreten, dass für Gebäude, welche vor dem 12. Jänner 2005 errichtet wurden, und im Zuge der Sanierung mindestens die KlimaHaus-Klasse C erreichen oder im Rahmen der Zertifizierung R eine Verbesserung erzielen, zusätzliche Wohnkubatur verbaut werden darf.
Das Gebäude kann dabei im Ausmaß von 20Prozent der bestehenden Baumasse erweitert werden. Die Erweiterung kann mindestens 200 Kubikmeter betragen. Das Gebäude kann z.B. durch den Ausbau des Dachbodens in die Höhe erweitert werden, auch die Erweiterung in die Breite oder in die Tiefe sind zulässig.
Für Kubaturerweiterungen in den Wohnbauzonen gelten auch weiterhin einige weitere Besonderheiten. Zudem gibt es auch in Zukunft einige Gebiete, wo der Energiebonus nicht bzw. nur teilweise angewandt werden kann. Weitere Details dazu sind im Infoblatt der Verbraucherzentrale „Energiebonus für Gebäudesanierungen in Südtirol für Privatpersonen“ zu finden.
Energiebonus für den Neubau und Abbruch und Wiederaufbau
Auch der Energiebonus für den Neubau, sowie den Abbruch und Wiederaufbau (sofern mehr als 50 Prozent abgebrochen werden) gehen bis Ende 2021 weiter. In diesen Fällen muss das Gebäude mindestens die KlimaHaus-Klasse A Nature erreichen, damit es in den Genuss des Energiebonus (Kubaturerweiterung von zehn Prozent) kommen kann.
Neuerungen für Mindeststandards
Auch in Zusammenhang mit den Mindeststandards für Neubauten bzw. Gebäude die einer Renovierung unterzogen werden, gibt es seit 5. März (Beschluss der Landesregierung Nr. 130 vom 21. Februar 2020) einige Neuerungen. Diese sind in den entsprechenden Infoblättern der Verbraucherzentrale enthalten.
Weitere Infos rund um den Energiebonus, die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau sind in den kostenlosen Infoblättern der Verbraucherzentrale Südtirol enthalten. Diese sind online (www.verbraucherzentrale.it), beim Verbrauchermobil, beim Hauptsitz und in den Außenstellen erhältlich. Alternativ zu den Infoblättern bietet die Verbraucherzentrale eine technische Bauberatung.