Von: mk
Bozen – Zwischen Ostern und Anfang Mai stehen dieses Jahr erfreulicherweise besonders viele Feier- und Brückentage für einen Kurzurlaub zur Verfügung. Wer dies als günstige Gelegenheit für eine Reise ins Vereinigte Königreich sieht, läuft jedoch Gefahr, bei der Beantragung der neuen – mittlerweile erforderlichen – Einreisegenehmigung (ETA) in eine Kostenfalle zu tappen. Davor warnt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen.
So viel kostet die elektronische Einreisegenehmigung ETA für das Vereinigte Königreich
Noch wie früher einfach mit seinem Personalausweis für einen Kurztrip nach London fliegen, das ist, Brexit lässt grüßen, schon seit Oktober 2021 nicht mehr möglich. Für die Einreise ins Vereinigte Königreich ist ein gültiger Reisepass unumgänglich. Ab dem 2. April 2025 benötigen EU-Bürgerinnen und Bürger altersunabhängig zusätzlich eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA – Electronic Travel Authorisation). Diese bekommt man über die eigens dafür von der britischen Regierung geschaffene App oder über die eigens dafür eingerichtete Webseite der britischen Regierung. Die Genehmigung ist kostenpflichtig und kostet derzeit genau zehn britische Pfund also umgerechnet rund zwölf Euro. Eine ETA kann auch bei Transitflügen über UK notwendig sein.
Gesponserte Links auf Suchmaschinen? Vorsicht Kostenfalle!
„Neben der offiziellen Webseite gibt es aber zahlreiche andere Webseiten, die Reisewillige in die Irre führen können. Wer nämlich in einer Suchmaschine die Suchbegriffe ETA UK eingibt, bekommt zuerst verschiedene gesponserte Webseiten vorgeschlagen, die mit der britischen Regierung nichts zu tun haben, was aber auf den ersten Blick nicht leicht zu erkennen ist“, so die Berater vom EVZ. Diese Webseiten zahlen also die Suchmaschinen dafür, dass sie ganz oben in der Liste aufscheinen. Aber auch unter den nicht gesponserten Links finden sich zahlreiche Drittanbieter und Agenturen mit Sitz in verschiedensten Ländern, die anbieten, die ETA Genehmigung zu besorgen. Die Kosten für die Beantragung sind auf all diesen Seiten um ein Vielfaches höher und meist gut versteckt. Wer die Links anklickt und nutzt, zahlt also viel mehr als die eigentlich vorgesehenen zehn GBP und verschenkt nebenbei auch noch seine persönlichen Daten, samt Foto des Reisepasses und eigenem Foto ohne Garantie, die ETA überhaupt zu erhalten. „Genau diese Masche kennen wir schon bezüglich der ESTA Einreisegenehmigung für die USA und bezüglich der elektronischen Einreisegenehmigungen anderer Länder“, erklären die Konsumentenschützer.
Wie lange ist die ETA gültig?
Die gute Nachricht: Die Formalitäten für die elektronische Einreisegenehmigung ETA müssen nicht für jede Reise wiederholt werden, die ETA ist nämlich zwei Jahre gültig. Sie ist aber auch an den eigenen Reisepass gekoppelt (man muss bei der Beantragung die Reisepassdaten angeben und ihn auch fotografieren). Läuft also der Reisepass vor Ende der zwei Jahre ab, ist auch die ETA nicht mehr gültig.
Einreisebedingungen für andere Länder
Eine elektronische Einreisegenehmigung gibt es nicht nur für das Vereinigte Königreich, auch andere Staaten (z.B. Kanada) haben eine solche eingeführt. Wer eine Pauschalreise bucht, muss vom Reiseveranstalter und dem Vermittler schon vor der Buchung im Zuge der vorvertraglichen Informationspflicht allgemeine Auskünfte über Pass- und Visabestimmungen sowie über besondere Gesundheitsformalitäten im Reiseland aufgeklärt werden. „Wer hingegen seine Reise selbst organisiert, sollte sich unbedingt selbst rechtzeitig schlau machen, damit der Urlaub nicht schon an der Grenze oder gar schon am Abflughafen vorbei ist. Reisebestimmungen können sich auch ändern, daher ist es wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben“, empfehlen die Verbraucherschützer.
Zuverlässige Informationsquellen sind dabei die Webseiten der jeweiligen Botschaften und Konsulate, jene der italienischen Botschaft im Urlaubsland und jene des italienischen Außenministeriums (www.viaggiaresicuri.it).
Das Europäische Verbraucherzentrum Italien mit Sitz in Bozen steht bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Geboten werden Informationen und kostenlose Unterstützung bei der Beilegung von grenzüberschreitenden Streitigkeiten mit Unternehmen mit Sitz in der EU, Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich. Kontakt unter 0471 980939 oder mittels E-Mail an info@euroconsumatori.org.
Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen