Von: luk
Bozen – Der Landtag hat am 30. Juni das neue Omnibus-Gesetz mit einem Passus zur Elektromobilität verabschiedet. Demnach können demnächst Förderungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge an Private und an öffentliche Einrichtungen gewährt werden, wenn diese Elektrofahrzeuge, Steckdosenhybride miteingeschlossen, ankaufen oder leasen und/oder Ladesysteme für Elektrofahrzeuge installieren.
„Diese Ergänzung im Omnibus-Gesetz war notwendig, um die rechtliche Basis für eine unbürokratische Förderung von Elektrofahrzeugen und Ladestationen für Private zu schaffen“, erklärt Mobilitätslandesrat Florian Mussner. Als nächstes ist die Landesregierung wieder am Zug und wird voraussichtlich bis Mitte Juli die genauen Fördermaßnahmen und Zahlungsbedingungen festlegen und die Basis für die Konvention mit den Händlern schaffen.
Anders als bei der Förderung für Betriebe sollen die privaten Käufer direkt beim Ankauf von Elektrofahrzeugen einen Preisnachlass von 4.000 Euro bekommen, und zwar 2.000 Euro als Landesbeitrag plus 2.000 Euro als Preisnachlass des Händlers. Dabei ist es egal, ob das Elektrofahrzeug mit Batterie oder mit Wasserstoff betrieben oder ein Batteriefahrzeug mit Range-Extender ist. Für Plug-In-Hybride ist hingegen eine Ankaufsprämie von 2000 Euro vorgesehen, dabei soll es 1.000 Euro vom Land und 1.000 Euro vom Händler geben.
„Um den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten, ist dazu kein eigenes Formularansuchen notwendig – wer ein Elektroauto kauft, bekommt bereits beim Autohändler die volle Ankaufsprämie“, erklärt Mussner. Der Autohändler verrechnet dann den Landesanteil direkt mit der Landesverwaltung. Die Förderungen beziehen sich auf die ab dem 1. Mai 2017 zugelassenen Fahrzeuge und gelten auch für öffentliche Körperschaften und Vereine.
Landesrat Mussner präzisiert, dass keine Förderungen für E-Bikes vorgesehen sind. Auch seien bei Privaten, anders als bei der Förderung für Betriebe, derzeit keine Beiträge für E-Lastenfahrräder und Elektromotorräder geplant, sagt Mussner.
Förderansuchen für Betriebe bereits abrufbar – die Richtlinien
Die Fördergesuche für Betriebe, die Elektrofahrzeuge ankaufen, werden über die Landesabteilung Wirtschaft abgewickelt. Jedes neue Fahrzeug mit Elektromotor, also auch ein Brennstoffzellenfahrzeug, wird mit 2000 Euro bezuschusst, ganz gleich, ob es für den Personen- oder den Güterverkehr bestimmt ist. Zudem ist der Händler verpflichtet, einen ebenso hohen Rabatt auf das Fahrzeug zu gewähren, so dass sich der gesamte Preis um bis zu 4000 Euro verringert. Bei Plug-in-Hybriden, die sowohl elektrisch als auch mit Verbrennungsmotor fahren und zudem über eine Steckdose aufgeladen werden können, halbieren sich Zuschuss und Preisnachlass auf jeweils 1000 Euro. Für Elektromotorräder beträgt die Förderung 30 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 1000 Euro – ohne verpflichtenden Preisnachlass; bei Lastenfahrrädern mit mindestens 150 Kilogramm zugelassenem Gesamtgewicht steigt der Höchstbetrag auf 1500 Euro. Betriebliche Ladestation en werden mit 70 Prozent der Kosten bezuschusst, maximal aber mit 1000 Euro. Es sind nur Investitionen beihilfefähig, die eng mit der in Südtirol ausgeübten betrieblichen Tätigkeit zusammenhängen und sich direkt auf diese auswirken. Die geförderten Fahrzeuge müssen in Südtirol zugelassen sein. Unternehmen können heuer ihre Ansuchen bei den für ihre Branche zuständigen Ämtern der Landesabteilung Wirtschaft noch bis 31. August einreichen. 2018 und 2019 läuft die Periode für die Ansuchen vom 1. Januar bis 30. Juni.