Von: luk
Bozen – Antragstellende einer Wohnbauförderung können mit höheren Beiträgen rechnen. Das sehen zwei neue Beschlüsse der Landesregierung vor. “Die Anpassung war dringend nötig”, sagt Landesrätin Deeg.
Im Bereich der Wohnbauförderung werden die Einkommensstufen angepasst und die Prozentsätze der einmaligen Schenkungsbeiträge erhöht. Den entsprechenden Vorschlägen von Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung am heutigen Dienstag zugestimmt.
“Bauen ist in den vergangenen Jahren immer teurer geworden. Es gilt hier, bei den Unterstützungsleistungen des Landes nachzuziehen, damit sich Menschen in Südtirol noch ihr Eigenheim verwirklichen können”, betont Landesrätin Deeg. Die Landesregierung kommt nun der Forderung nach einer Erhöhung der Beiträge nach. Denn seit den Jahren 2021-22 sind die Baukosten stark angestiegen. “Die Anpassung war dringend nötig, um zumindest ansatzweise die gestiegenen Kosten abzufedern”, sagt die Landesrätin.
Inflationsanpassung bei Einkommensstufen
Dafür werden zum einen die Einkommensgrenzen für den Erhalt einer Wohnbauförderung erhöht: Beiträge für Kauf, Bau oder Wiedergewinnung der Erstwohnung werden anhand bestimmter Einkommensstufen berechnet und vergeben. Dabei erfolgt die Berechnung der wirtschaftlichen Situation der Antragstellenden anhand der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) und des “Faktors wirtschaftliche Lage” (FWL). Mit dem heutigen Beschluss werden die Einkommensstufen um rund 15 Prozent erhöht. Die Landesabteilung Wohnungsbau orientierte sich bei der Berechnung des Prozentsatzes am Lebenshaltungskostenindex, der vom Landesinstitut für Statistik (ASTAT) erhoben wird.
Durch die Anpassung der Einkommensstufen wird nun ermöglicht, dass Antragstellende (bei gleichbleibendem Einkommen) in eine niederere Einkommensstufe fallen oder innerhalb derselben Einkommensstufe von der oberen in die untere Grenze fallen. Konkret bewirkt dies, dass ein höherer Landesbeitrag gewährt werden kann. Auch einige von jenen, die bisher aufgrund des Einkommens von den Förderungen ausgeschlossen waren, können dadurch einen Beitrag der Wohnbauförderung erhalten. Die Änderung gilt für alle Gesuche, die ab dem 1. Juli 2023 eingereicht werden.
Rückwirkende Anpassung der Beiträge für Neubau und Wiedergewinnung
Geändert werden zum anderen die Prozentsätze der einmaligen (Schenkungs-)Beiträge bei Neubau und Wiedergewinnung der Erstwohnung. Dadurch fallen die anerkannten (Bau-)Kosten, je nach Einkommensstufe, stärker ins Gewicht und bewirken, dass auch der Schenkungsbeitrag um rund zehn bis 20 Prozent höher ausfällt. In den vergangenen beiden Jahren war es bekanntlich zu einem großen Anstieg der (Bau-)Kosten gekommen. Angewendet wird diese Erhöhung auf alle Ansuchen um Schenkungsbeitrag für den Neubau und die Wiedergewinnung der Erstwohnung, die ab dem 1. Jänner 2022 eingereicht wurden.