Von: luk
Bozen – Landesrätin Deeg wird nächste Woche der Landesregierung einen Beschluss zu Leistungen für Bürger und Familien vorlegen, zudem wird an unterstützenden Leistungen für Wirtschaftstreibende gearbeitet.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Landesregierungssitzung darüber informiert, dass das Land Südtirol in Kürze die Covid-19-Hilfsmaßnahmen Soforthilfe und Sondermietbeitrag bzw. Sonderbeitrag für die Wohnungsnebenkosten wieder aufnehmen werde. Soziallandesrätin Waltraud Deeg werde dazu nächste Woche einen entsprechenden Beschluss vorlegen.
Auf gesamtstaatlicher Ebene wird derzeit an einer Unterstützungsmaßnahme der Regierung gearbeitet. Man müsse nun abklären, inwiefern der Staat durch das neue Dekret “ristori ter”, Unterstützungsmaßnahmen für Wirtschaftstreibende vorsehe. “Wir brauchen Klarheit, was durch staatliche Leistungen abgedeckt wird, wo und in welchem Ausmaß unterstützt wird. Im Anschluss daran schauen wir, wo die Landesregierung handeln kann und muss”, hob der Landeshauptmann hervor. Dies bewege sich immer im Rahmen der Budgetverfügbarkeiten, wobei ein Einvernehmen über Prioritäten bestehe und Mittel verschoben werden müssten.
ASGB: Wiederaufnahme der Unterstützungsmaßnahmen ist absolut notwendig
Tony Tschenett, Vorsitzender des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), zeigt sich erfreut über die angekündigte Wiederaufnahme der Hilfsmaßnahmen für Personen und Familien. Die Covid-19 Soforthilfe, der Sondermietbeitrag und Sonderbeitrag für Wohnungsnebenkosten – Covid-19, sowie das Covid-19-Kindergeld seien wichtige Instrumente zum Ausgleich finanzieller Einbußen.
„Viele Personen und Familien haben auch während der gegenwärtigen Covid-19-Welle mit massiven Einkommensverlusten zu kämpfen. Der ASGB hat deshalb bereits am zweiten November die Landesregierung schriftlich ersucht, die im Frühjahr in Kraft getretenen Unterstützungsmaßnahmen zu reaktivieren. Umso erfreulicher ist die Ankündigung, dass unsere Forderung umgesetzt wird“, so der ASGB-Chef.
Tschenett appelliert an die Landesregierung und vor allem an die zuständige Landesrätin Waltraud Deeg, die Sozialpartner im Vorfeld der Beschlussformulierung anzuhören, um eventuelle Verbesserungsvorschläge und Anregungen in der Beschlussfassung berücksichtigen zu können.