Von: bba
Algund/Toblach – Für die Erweiterung des öffentlichen Freibads und die Schaffung eines Gehsteigs sind die Grundparzellen bestimmt, die das Land unentgeltlich an die Gemeinden Algund und Toblach abtritt.
Mit der unentgeltlichen Abtretung von Grundparzellen in den Gemeinden Algund und Toblach hat sich die Landesregierung am 28. April 2020 befasst und diese auf Vorschlag von Hochbau- und Vermögenslandesrat Massimo Bessone auch genehmigt. Zu diesem Zweck müssen die Grundparzellen aus dem öffentlichen Wassergut ausgegliedert und in das verfügbare Vermögen des Landes einverleibt werden. “Die betroffenen Grundparzellen werden im öffentlichen Interesse genutzt. Es ist wichtig, die Gemeinden bei Projekten zu unterstützen, die auf mehr Sicherheit und Wohlbefinden der eigenen Bewohner, aber auch der zahlreichen Besucher und Urlaubsgäste abzielen”, unterstreicht Landesrat Bessone.
Freibad-Erweiterung in Algund
Die Gemeinde Algund hat um unentgeltliche Abtretung einer Grundfläche angesucht, die sich in unmittelbarer Nähe des öffentlichen Freibads befindet und aus einer alten Bachmauer entlang der Etsch besteht. Die 910 Quadratmeter große Fläche soll der Erweiterung des Freibads und der Schaffung eines Naherholungsbereichs mit Soleschwimmbad dienen.
Gehsteig bis zum Grand Hotel Toblach
Vom Land an die Gemeinde Toblach abgetreten wird eine 1.505 Quadratmeter große Fläche: Es handelt sich um ein Teilstück der nach Gustav Mahler benannten Gemeindestraße. Diese führt zum ehemaligen Grand Hotel Toblach, in dem das Euregio-Kulturzentrum sowie das Naturparkhaus Drei Zinnen untergebracht ist. Die Gemeinde Toblach plant, die Gemeindestraße mit einem Gehsteig für Fußgänger sicherer zu gestalten, da das Kulturzentrum bedeutende Veranstaltungen wie die Gustav Mahler Musikwochen oder die Toblacher Gespräche beherbergt.