Von: mk
Bozen – Gesundheitslandesrätin Martha Stocker teilt mit, dass die Gesuche für Landesbeiträge im Gesundheitsbereich gemäß Artikel 81 des Landesgesetzes Nr. 7 vom 5. März 2001 vom 9. Jänner 2017 bis einschließlich 31. Jänner 2017 beim Landesamt für Krankenhäuser eingereicht werden können. Die Beiträge, Subventionen und Beihilfen sind für Stiftungen, öffentliche und private Körperschaften, Konsortien, Sozialgenossenschaften, Komitees und Vereine mit oder ohne Gewinnabsicht, die in Südtirol tätig sind, vorgesehen. Ziel ihrer Tätigkeit muss es sein, die Bürger zu einem verantwortungsvollen Umgang mit ihrer Gesundheit zu bewegen, sowie jenen, die an Gesundheitsproblemen, chronischen Krankheiten oder krankheitsbedingter Unselbständigkeit leiden, zu helfen. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Tätigkeit oder Maßnahme in die Vorgaben des Landesgesundheitsplanes fällt.
Die Anträge werden jeweils am Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr beim Landesamt für Krankenhäuser im Landhaus 12 in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 in Bozen, dritter Stock, Sekretariat (Zimmer 366) entgegengenommen.
Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und Formulare sind auf der Website der Landesabteilung Gesundheit abrufbar: Beiträge im sanitären Bereich (Gesundheitserziehungsprojekte) 2017 http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1000841 und Beiträge im sanitären Bereich 2017(Subventionen) http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1004781