Von: mk
Bozen – Der SGB/CISL hat vor einigen Tagen auf ein folgenschweres Urteil des Verwaltungsgerichtes in Bezug auf die Auftragsvergabe von Dienstleistungen hingewiesen. Daraus lässt sich ableiten, dass Auftrag nehmende Unternehmen großen Spielraum bei der Wahl des anzuwendenden Kollektivvertrags haben.
Als Folge droht nun, dass Unternehmen nicht den Bezugskollektivvertrag anwenden müssen, sondern unter jenen Kollektivverträgen, die in Frage kommen, den für sich vorteilhaftesten auswählen.
Die Landesregierung hat nun beschlossen, gegen dieses Urteil nicht zu rekurrieren.
„Im Vergabegesetz des Landes ist aber die Verhältnismäßigkeit der Lohnkosten in Bezug auf den Dienstleistungsauftrag vorgesehen. Das Landesgesetz sieht zudem vor, dass diese Angemessenheit kontrolliert wird. Wir finden es nun höchst befremdlich, dass die Landesregierung darauf verzichtet, das erstinstanzliche Urteil anzufechten und das Landesgesetz zu verteidigen“, erklärt die Gewerkschaft in einer Aussendung.
Das Land Südtirol habe schon in aussichtsloseren Fällen Rekurs eingereicht. „Sind die Verteidigung der Rechte der Arbeitnehmer und das Prinzip des gerechten Lohns in Südtirol nicht wenigstens den Versuch wert?“, fragt der SGB/CISL.