Von: lup
Bozen – Am gestrigen Freitag hat der Landtag das sogenannte Omnibus-Gesetz verabschiedet. Dabei betreffen einige der 27 Artikel bestimmte Neuerungen im Bereich der Raumordnung.
Fortan wird der Abriss und Wiederaufbau von bestehenden Häusern demnach nicht mehr als Neubau gewertet, sondern als Umgestaltung, was den Eigentümern Vorteile bringen soll, so berichten Medien. So können diese nun den Kubatur-Bonus und den günstigeren Mehrwertsteuer-Satz beanspruchen, welcher vom Staat vorgesehen ist.
Gärtnereien sollen desweiteren die Option erhalten, Dienstwohnungen für das Personal zu errichten und landwirschaftliche Genossenschaften ebenso die Möglichkeit, ihre Gebäude um 50 Prozent außerhalb des Siedlungsgebietes auszudehnen.