Von: mk
Bozen – Zufrieden zeigt sich der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol mit der kürzlich vom Landtag erfolgten Verabschiedung des neuen Gesetzes für Raum und Landschaft. „Die Südtiroler Raumordnungsbestimmungen folgen weiterhin dem Prinzip, dass Einzelhandel vornehmlich in den Orten und bewohnten Gebieten ausgeübt werden kann und nur in bestimmten Ausnahmefällen – wie für sperrige Güter – in den Gewerbegebieten“, hebt hds-Präsident Philipp Moser hervor, der dem zuständigen Landesrat und Landeshauptmannstellvertreter Richard Theiner einen Antrittsbesuch abgestattet hat.
Mit diesem gesetzlichen Instrument könne sich der Einzelhandel in Dorf- und Stadtkernen weiterentwickeln und das garantiert lebendige und attraktive Orte. Zudem wird die Nahversorgung gesichert. Auch Landesrat Theiner ist sich dieser Tatsache bewusst und unterstützt die Anliegen des Verbandes.
„Südtirol braucht lebendige Ortszentren im Tal und im ländlichen Raum. Diese leben wiederum von der Frequenz der Menschen, die sie aus den verschiedensten Gründen aufsuchen. Der Einzelhandel ist gemeinsam mit anderen ortsrelevanten Tätigkeiten, wie den Dienstleistungen, der Gastronomie und dem ortsgebundenen Handwerk ein wesentlicher Bestandteil dafür. Er soll deshalb in den Wohngebieten stattfinden, damit wir langfristig den hohen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wert eines belebten Ortes beibehalten können“, so hds-Präsident Moser.
Beim Thema Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten im Gewerbegebiet erklärten die Gesprächspartner, dass die derzeitige Regelung eine gute Lösung sei. „Alles andere würde zu einer Wettbewerbsverzerrung und zu einer ungerechtfertigten Bevorzugung gegenüber dem Einzelhandel führen. Die Landwirte haben bereits heute viele Möglichkeiten, ihre Produkte zu verkaufen, wie etwa auf Bauernmärkten, in ihren Hofläden und in bereits bestehenden Lebensmittelgeschäften“, so hds-Präsident Moser. Der hds werde sich weiterhin dafür einsetzen, dass es so bleibe.
Moser unterstrich abschließend im Gespräch mit dem Landesrat seine Zuversicht, dass auch dank der neuen Durchführungsverordnung zum Autonomiestatut im Bereich Handel die Gesetzeslage und die entsprechende autonome Kompetenz Südtirols endgültig geklärt sei.