Von: luk
Bozen – Die Landesvergabeagentur (AOV) hat auf ihrer Online-Plattform die Einladung an Unternehmen bekanntgemacht, ihr Angebot für ein Rahmenabkommen für Lebensmittel im Gesamtwert von maximal 45,4 Millionen Euro abzugeben. Öffentliche Verwaltungen und Körperschaften, allen voran Krankenhäuser und öffentliche Ausspeisungen in Schulen und Kindergärten, können das Rahmenabkommen dann vier Jahre lang nutzen, um möglichst unbürokratisch und zu attraktiven Preisen hochwertige Lebensmittel zu beziehen. Letztere sind in sechs Lose unterschiedlicher Nahrungsmittel unterteilt. “Wenn wir die öffentlichen Mittel immer effizienter einsetzen möchten, gewinnt der zentralisierte Einkauf von Gütern und Leistungen eine strategische Bedeutung”, betont Landeshauptmann Arno Kompatscher und erinnert an die Genehmigung des Landesplans für Sammelbeschaffungen (5. Dezember 2017) für die Jahre 2018/19.
Viele Vorteile
Die Vorteile der zentralisierten Sammelbeschaffungen sind vielfältig. Zum einen wird die Qualität der Produkte besser prüfbar, weil die AOV die Lieferungen in regelmäßigen Abständen einem Monitoring unterzieht. Dennoch sinken die Preise beachtlich, auch weil für die Unternehmen die Akquise wegfällt. Weiters verringert das Rahmenabkommen, das die jeweilige öffentliche Verwaltung mit dem Lieferanten abschließt, den bürokratischen Aufwand, der andernfalls bei vielen getrennten Ausschreibungen anfallen würde. Auch sind in den letzten Jahren dank Vergabegesetz die diesbezüglichen Rekurse auf die Hälfte gesunken (von 39 in 2014 auf 19 in 2016), was eine höhere Rechtssicherheit bescheinigt.
Das frühere Rahmenabkommen von 2013 hatte laut Angaben der AOV Rabatte von durchschnittlich 34 Prozent der Basispreise des Wettbewerbs mit sich gebracht. Im Jahr 2016 hat die Emilia Romagna eine ähnliche Sammelbeschaffung ausgeschrieben: die Einsparungen betrugen dort durchschnittlich 24 Prozent. Auf die 45,4 Millionen Euro dieser Ausschreibung hochgerechnet, würden solche Preisnachlässe Einsparungen von elf bis über 15 Millionen Euro mit sich bringen.
Die angebotenen und gelieferten Nahrungsmittel müssen den Mindestumweltkriterien (MUK, ital. CAM) entsprechen, die das Umweltministerium festgelegt hat. Diese umfassen auch ihre Qualität und nachhaltige Produktion. So müssen 40 Prozent des Gewichts der Nahrungsmittel dem biologischem Anbau entstammen, beim Fleisch sind es 15 Prozent. Mindestens 20 Prozent müssen zusätzlich aus integrierter Produktion kommen (IGP, DOP, STG).
Wettbewerb ist in sechs Lose unterteilt
Die sechs Lose des Wettbewerbs umfassen Fleisch- und Wurstwaren (8,7 Mio. Euro), Milch- und Eiprodukte (8,5 Mio. Euro), Tiefkühlkost (4,9 Mio. Euro), Obst und frisches Gemüse (6,7 Mio. Euro), verschiedene Lebensmittel (14 Mio. Euro) und frischen Fisch (2,3 Mio. Euro). Teil des Abkommens sind auch damit verbundene Leistungen, wie die Verarbeitung der einzelnen Lieferanfragen samt Call-Center, die Planung der Lieferungen sowie Logistik und Transport.
Die Wirtschaftsteilnehmer, die als Lieferanten infrage kommen, haben bis 10. September 2018 Zeit, ihre Angebote für eines der Lose oder auch mehrere von ihnen einzureichen. Die Bestimmungen für die Teilnahme am Wettbewerb stehen online auf der AOV-Plattform bereit.