Von: mk
Bozen – Wie bereits berichtet, wurde am 19. Juli 2024 am Landesgericht München das Insolvenzverfahren gegen die FWU AG eröffnet. Diese ist die Alleinaktionärin der zwei Versicherungsgesellschaften mit Namen FWU Life Insurance Lux und FWU Life Insurance Austria. In Südtirol gibt es sehr viele Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen oder gar mehrere Lebensversicherungsverträge mit einer dieser Tochtergesellschaften, der FWU Life Insurance Lux, unterzeichnet haben. Insgesamt spricht man von 110.000 Betroffenen in ganz Italien, wie die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) erklärt.
Bei den Produkten handelt es sich um angebliche „Sparverträge“, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher monatlich, trimestral, semestral oder jährlich eine Prämie einzahlen, um am Ende der Laufzeit das ersparte Kapital ausbezahlt zu bekommen. Allerdings sind diese Produkte sehr kostenintensiv, zu unflexibel und sehen viel zu lange Laufzeiten (bis zu 45 Jahre) vor. Die VZS rät seit Jahren vom Abschluss solcher Lebensversicherungs-Verträge ab.
Als im Sommer die Insolvenz der Mutterholding bekannt wurde, hat die FWU Life Insurance Lux verlauten lassen, dass sie die Mindestkapitalanforderungen sowie die Solvabilitätskapitalanforderung nicht mehr erfülle. In Folge dessen hat die luxemburgische Aufsichtsbehörde verfügt, dass die Gelder der FWU Life Insurance Lux eingefroren werden.
Kurzum, die FWU Life Insurance Lux war in finanzielle Schieflage geraten und infolge dessen konnten Verbraucherinnen und Verbraucher die Verträge weder teilweise noch gänzlich auszahlen lassen.
Während die Situation bei der FWU Life Insurance Austria schon wesentlich entspannter aussieht, da mittlerweile sogar Rückkäufe der Lebensversicherungsverträge möglich sind, bleibt sie bei der FWU Life Insurance Lux ernst.
Vergangene Woche hat die italienische Versicherungs-Aufsichtsbehörde Ivass alle italienische Verbraucherorganisationen zu einer Sitzung geladen, um über die aktuelle Lage der FWU Life Insurance Lux zu informieren. Dabei wurde mitgeteilt, dass die Versicherung mit 19.10.2024 der luxemburgischen Aufsichtsbehörde CAA einen Finanzierungsplan vorgelegt hat. Die CAA muss diesen nun prüfen.
In der letzten Presseaussendung vom 30.10.2024 teilt die CAA mit, dass sie die Bemühungen der Versicherung der letzten Monate anerkenne, trotzdem aber noch Bedenken habe. Laut CAA bestehe eine Reihe von Unsicherheiten in Bezug auf die Berechnung der Mindestkapitalanfoderung Seitens des Unternehmens. Diese wären:
· das Bestehen von Steuerverbindlichkeiten in mehreren Ländern der Europäischen Union;
· das vertragliche Recht der Rückversicherer, Rückversicherungsverträge zu kündigen;
· die Bewertung der Kosten für die Umsetzung eines Entschädigungsplans für Versicherungsnehmer, bei denen ein fehlerhafter Verkauf der Verträge zu Grunde liegt, sog. „miss selling“.
Was die Solvabilitätskapitalanforderung betrifft, so muss die FWU Life Insurance Lux innerhalb von sechs Monaten, bis zum 19. Januar 2025, diese Anforderung erfüllen.
Für alle Betroffenen heißt das konkret, vorerst nur abwarten zu können, um zu sehen, wie die CAA nach eingehender Prüfung des Finanzierungsplans entscheidet. Sollte sie den vorgelegten Finanzierungsplan negativ bewerten, stünde wohl die Zwangsliquidierung der Versicherung bevor.
Die Verbraucherzentrale Südtirol rät den Versicherten nach wie vor, die fälligen zukünftigen Prämienzahlungen einzufrieren und abzuwarten.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht aktuell nach wie vor keine Möglichkeit, ihre Verträge aufzulösen. Ob dies in der Zukunft wieder möglich sein wird, hängt davon ab, wie die CAA entscheidet.
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