Von: luk
Dank eines Abkommens zwischen den Sozialpartnern der Bauindustrie Südtirols – Kollegium der Bauunternehmer und die Gewerkschaften ASGB Bau-Holz, Feneal
UIL-SGK, Filca SGB-CISL und Fillea/Gbh CGIL-AGB – erhalten Lehrlinge (traditionelle Lehre) auch weiterhin einen Lohnausgleich, wenn das Arbeiten auf der Baustelle aufgrund der Wetterverhältnisse nicht möglich ist.
Konkret sieht das kürzlich unterzeichnete Abkommen vor, dass die Lehrlinge – ebenso wie alle anderen Arbeiter der Bauindustrie – den anteiligen Lohn für jene Tage bekommen, an denen aufgrund widriger Witterung nicht auf der Baustelle gearbeitet werden kann. Die Lohnkosten werden von den Bauunternehmen selbst getragen. Da auf staatlicher Ebene die Bezahlung für die Lehrlinge nicht mehr vorgesehen ist, haben sich die Sozialpartner in Südtirol auf diese Regelung geeinigt.
„Lehrlinge sind für unsere Betriebe wichtig. Sie sind unsere Zukunft und wir wollen ihnen eine bestmögliche Ausbildung bieten. Deshalb sollen sie, so wie alle anderen Mitarbeiter am Bau auch, eine gerechte Bezahlung erhalten. Motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte sind die Grundlage für erfolgreiche Unternehmen“, unterstreicht Markus Kofler, Präsident des Kollegiums der Bauunternehmer.