Besserer Schutz vor Belästigung am Arbeitsplatz

Löhne im Gastgewebe steigen

Freitag, 07. Juni 2024 | 08:04 Uhr

Von: mk

Bozen – Am 5. Juni ist die Vereinbarung zur Erneuerung des Kollektivvertrages für den Bereich Gaststätten und Gemeinschaftsverpflegung unterzeichnet worden, der italienweit für mehr als eine Million Beschäftigte in rund 333.000 Unternehmen gilt. In Südtirol sind davon an die 10.500 Arbeitnehmer betroffen, wie die zuständigen Gewerkschaften in einer Aussendung mitteilen.

Nach langen und intensiven Verhandlungen und zahlreichen Protestaktionen, die in dem Streik vom 22. Dezember 2023 gipfelten, haben die Gewerkschaften Filcams Cgil, Fisascat Cisl und Uiltucs mit den Arbeitgeberverbänden Fipe Confcommercio, Legacoop Produzione e Servizi, Confcooperative Lavoro e Servizi und Agci Servizi die Vereinbarung zur Erneuerung des gesamtstaatlichen Kollektivvertrages unterzeichnet, welcher am 31. Dezember 2021 abgelaufen war.

Während der neuen Laufzeit, die vom 1. Juni 2024 bis zum 31. Dezember 2027 geht, ist eine Lohnerhöhung von 200 Euro, bezogen auf die vierte Lohnstufe, vorgesehen. Die erste Rate in Höhe von 50 Euro wird ab Juni 2024 ausgezahlt; es folgen vier weitere Raten von jeweils 40, 40, 30 und 40 Euro. Vorgesehen ist weiters eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags für den Gesundheitsfonds um drei Euro ab 1. Januar 2027.

Überarbeitet wurde auch das Einstufungssystem, um der Entwicklung der Berufsbilder in den verschiedenen Sparten Rechnung zu tragen. In Bezug auf die Forderung der Gewerkschaften, für die Mensamitarbeiter den Übergang von der Lohnstufe 6 zur Stufe 6 Super zu regeln, konnte man sich nach langen Diskussionen auf eine automatische Höherstufung nach 15 Monaten einigen.

Bedeutsam sind auch die Maßnahmen im Bereich der Genderpolitik: Zum ersten Mal wurden in den Kollektivvertrag Maßnahmen zur Bekämpfung von Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz aufgenommen. Vorgesehen sind Initiativen im Bereich Weiterbildung und Information, einschließlich einer zusätzlichen bezahlten Versammlungsstunde.

Zusätzlich zu dem per Gesetz vorgesehenen bezahlten Wartestand von 90 Tagen für Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind, stehen nun weitere 90 bezahlte Tage zur Verfügung. Geregelt wurde auch die Möglichkeit, in einen anderen Dienstsitz versetzt zu werden und Arbeitszeiten vorzusehen, die den Erfordernissen der betroffenen Frauen entsprechen.

An die aktuellen Gesetzeslage angepasst und im Sinne der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter verbessert, wurden auch die Artikel zum obligatorischen Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub sowie zur Elternzeit.

Für Teilzeitbeschäftigte wird eine gemeinsame Überprüfung vorgesehen, um bei kontinuierlich geleisteter Mehrarbeit die wöchentliche Arbeitszeit entsprechend anzupassen.
Die Gewerkschaften zeigen sich zufrieden. „Ein wichtiges Ergebnis, das nach schwierigen und komplexen Verhandlungen auch dank der Mobilisierung der Arbeitnehmerinnen und -nehmer erzielt werden konnte“, erklären FILCAMS CGIL-AGB, FISASCAT SGBCISL, UILTuCS TAAS und ASGB. Die Gewerkschaften legen insbesondere Wert auf die Tatsache, dass es gelungen ist, angemessene Lohnerhöhungen und sonstige Besserstellungen zu erzielen, ohne im Tausch für höhere Löhne auf Rechte verzichtet zu haben. „Dies ist ein wichtiger Erfolg für die Arbeitnehmer, der die zentrale Bedeutung eines einzigen Kollektivvertrages für den gesamten Bereich der Gaststätten und Gemeinschaftsverpflegung bekräftigt.“

Abschließend betonen die Gewerkschaften, dass „diese Erneuerung auch ein klares Signal an die Unternehmen der Arbeitgeberverbände ANIR und ANGEM darstellt, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.“ Andernfalls würden die Gewerkschaften alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit die Besserstellungen des neuen Kollektivvertrages allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Sektors zugutekommen, heißt es abschließend in einer Aussendung.

Bezirk: Bozen