Von: luk
Bozen – Klaus Lafogler, von der Gewerkschaft der Landesbediensteten, spricht von verhärteten Fronten bei den Lohnverhandlungen für die öffentlichen Bediensteten.
“Die Vertreter der Öffentlichen Delegation) sagen: ‘Wir wollen…aber wir können nicht’. Wir Gewerkschaftsvertreter aber glauben: „Sie könnten…wenn sie wollten…!“
Nur so lasse es sich erklären, warum die Fronten verhärtet sind und die Öffentliche Delegation trotz verschiedener, von den Fachgewerkschaften eingeholter Rechtsgutachten, noch immer nicht auf die berechtigten Forderungen nach angemessenen Lohnanpassungen eingehen will, schreibt Lafogler in einer Aussendung.
Diese Rechtsgutachten würden nämlich folgendes vorsehen:
1. Auf nationaler Ebene gibt es zurzeit keine Rahmenrichtlinien und keine Parameter, an die Tarifverhandlungen gebunden werden. Das bedeutet, dass es keine Einschränkung gibt;
2. Die ÖD und die politischen Vertreter stützen sich immer wieder auf das Urteil des VGH vom 23.07.2015, welches die Aussetzung der Kollektivvertrags- verhandlungen als verfassungswidrig erklärt hat. Dieses besagt, dass Lohnnachzahlungen nicht rückwirkend gewährt werden können. Das schließt aber nicht aus, dass die Lohntabellen vom April 2010 kaufkraftbereinigt auf die heutige Situation angepasst werden können! Das heißt eine Lohnerhöhung ist unter Berücksichtigung des Kaufkraftverlustes, der wirtschaftlichen Entwicklung, Arbeitsmarkt usw. sehr wohl möglich!
3. Auf nationaler Ebene gibt es zurzeit keine Rahmenrichtlinien und Parameter, an die Tarifverhandlungen gebunden sind. Somit gibt es für Verhandlungen keine Einschränkungen und daher sind auch unsere Forderungen nach Gehaltserhöhung plausibel und absolut vertretbar.
4. Die einzige Bindung ist für uns der Beschluss der LR Nr. 352 vom 14.05.2019, der die Parameter bzw. den Verhandlungsrahmen vorgibt. Dieser sieht vor, dass für den wirtschaftlichen Teil die allgemeinen Erhöhungen ab 1. Jänner 2019 der harmonisierte Verbraucherpreisindex für die EU-Staaten angewandt wird. Dieser ist auf den Gehalt laut Besoldungsstufe und Sonderergänzungszulage anzuwenden. Dies auch unter Berücksichtigung der lokalen Preisentwicklung.
“Mit diesen Rechtsgutachten werden die immer wieder geäußerten Behauptungen der ÖD, wonach eine zehn Prozent sofortige Lohnerhöhung nicht möglich ist, widerlegt. Die öffentliche Delegation stellt nicht mehr als 4,8 Prozent auf den Dreijahreszeitraum (1,5 Prozent für 2019´, 1,6 Prozent für 2020 un 1,7 Prozent für 2021) zur Verfügung. Sie stellt eine Verdoppelung des Leistungslohnes in Aussicht, ohne dabei die Kriterien festzulegen, nachdem diese vergeben werden sollen bzw. einen fixen Grundbetrag vorzusehen, der allen Bediensteten zustehen sollte”, so der Gewerkschaftsvertreter.
“Die Öffentliche Delegation und der Landeshauptmann verweisen immer wieder auf die fehlenden Ressourcen und drohen mit Kürzungen und Streichungen in anderen Kapiteln im Sanitäts- oder sozialen Bereich. Dabei verweisen wir zunächst auf das Abkommen vom 15. April 2009, welches die finanzielle Deckung mit genügend Vorlauf, d.h. also rechtzeitig vorzusehen hat. Der Kaufkraftverlust, den die öffentlichen Bediensteten die letzten Jahre auch aufgrund der verfallenen Kollektivverträge und des Stillstandes bei den Lohnerhöhungen erlitten haben, ist auch bei den politischen Vertretern längst bekannt. Auch wir Gewerkschaftsvertreter haben immer wieder auf die verfallenen Kollektivverträge, auf die längst fälligen Lohnanpassungen und auf die verlorene Kaufkraft hingewiesen. Auch der in den letzten Jahren zu verzeichnende Wirtschaftsaufschwung, die positive Entwicklung des Arbeitsmarktes, die gestiegene Inflation sowie die gestiegenen Lebenshaltungskosten hätten Anlass genug geben können, um auf die berechtigten Forderungen der Sozialpartner nach einer Lohnanpassung eingehen zu können. Außerdem regelt genau das Personalgesetz von 2015 die Festsetzung eines Höchstbetrages für die Kollektivvertragsverhandlungen, dem die Landesregierung leider nicht Rechnung tragen will. Aus fachkundigen Kreisen haben wir zudem in Erfahrung gebracht, dass für eine finanzielle Abdeckung eventuelle Umschichtungen von einem Ressort zum anderen, beispielsweise vom Ressort Tourismus, Wirtschaft oder Handel auf das Ressort Personal per Gesetz durchaus möglich sind”, so Lafogler.
“Wir erwarten uns von der öffentlichen Delegation und der Landesregierung ernst genommen zu werden. Deshalb gilt es, dass wir endlich eine Antwort auf die oben aufgeworfenen Fragen erhalten. Erst dann sind weitere konstruktive Verhandlungsgespräche möglich. Wir Gewerkschaftsvertreter wollen und wir müssen vereint, entschlossen und konsequent bleiben. Das sind wir den vielen Tausend Bediensteten, die uns bei den Kundgebungen unterstützt haben, schuldig”, schließt Lafogler.