Von: mk
Bozen – Die jüngsten Beschlüsse der Landesregierung bieten Südtiroler Handwerksbetrieben neue Perspektiven in der Bauwirtschaft, insbesondere im Bereich nachhaltiger Bauprojekte.
Der lang ersehnte Energiebonus sowie die Regelungen zu verglasten Wintergärten bringen nach vier Jahren Wartezeit endlich Klarheit und ermöglichen es, wichtige Bauprojekte im ländlichen Raum voranzutreiben. Der Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister (lvh.apa) begrüßt die beschlossenen Maßnahmen und betont die Bedeutung einer regionalen Förderstrategie, insbesondere angesichts der angekündigten Kürzungen auf staatlicher Ebene.
Mit der neuen Durchführungsverordnung von Landesrat Peter Brunner wird es in Südtirol künftig wieder möglich, Wintergärten von mindestens neun bis maximal 30 Quadratmetern zu errichten. Dies betrifft vor allem das landwirtschaftliche Grün, das bisher von derartigen Zubauten weitgehend ausgeschlossen war. „Die Verordnung schließt eine Lücke im Baugesetz, die in den letzten Jahren für Unklarheiten gesorgt hat. Dadurch wird mehr Planungssicherheit für Bauherrinnen und Bauherren, sowie Handwerksbetriebe geschaffen“, erklärt lvh-Direktor Walter Pöhl.
Wichtige Erleichterungen für Bauherren im ländlichen Raum
Besonders begrüßenswert ist die Erweiterung der Kubaturboni im landwirtschaftlichen Grün, die nun Zubauten von bis zu 1.500 Kubikmetern ermöglicht. Die Landesregierung geht damit auf die Bedürfnisse der Bauherren in ländlichen Gebieten ein und fördert die Erweiterung bestehender Strukturen im Einklang mit dem Landschaftsschutz.
Auch der lvh sieht in den neuen Regelungen einen wichtigen Schritt in Richtung leistbaren Wohnens. Der Verband hebt hervor, dass gerade für junge Familien und Einheimische attraktive Wohnmöglichkeiten geschaffen werden müssen, um dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. Bei verglasten Zubauten, wie Wintergärten, werden die alten Regelungen wiederaktiviert, mit einigen Neuerungen – eine Erleichterung, die vor allem im Rahmen von Sanierungen relevant wird.
Anpassungen im Haushaltsgesetz: Reduktion des „Ecobonus“ erfordert Landeslösungen
Parallel zu den Landesmaßnahmen zeichnet sich auf staatlicher Ebene eine bedeutende Reduktion der Steuerabschreibungen im Bauwesen ab. Der „Ecobonus“, der bisher eine steuerliche Förderung von bis zu 50 Prozent ermöglichte, soll ab 2025 schrittweise reduziert werden. Dies betrifft insbesondere energetische Sanierungen, wie Wärmedämmung, Fenster- und Heizungsmodernisierungen.
Der lvh warnt, dass diese Kürzungen erhebliche Auswirkungen auf die Bauwirtschaft und das Handwerk in Südtirol haben könnten. „Wenn die staatlichen Steuerabschreibungen reduziert werden, brauchen wir umso dringender eine eigene Landesförderungsschiene“, betont lvh-Präsident Martin Haller.
Die Landesregierung wird daher aufgefordert, entsprechende Maßnahmen auf regionaler Ebene zu ergreifen, um die Förderlücken zu schließen und weiterhin nachhaltiges Bauen zu ermöglichen.
Mit den beschlossenen Anpassungen im Haushaltsgesetz und den neuen Landesverordnungen betont der lvh einmal mehr, wie wichtig eine verlässliche und langfristige Förderpolitik für das Handwerk ist. Nur so können Betriebe die notwendigen Investitionen in moderne und umweltfreundliche Technologien tätigen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit in Südtirol leisten.
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