Von: mk
Bozen – Die Urbanistikreform sorgt weiterhin für Bewegung. Nach den vielzähligen Änderungsanträgen und der Amtsniederlegung des Vizepräsidenten der Gesetzgebungskommission Riccardo dello Sbarba wird sich die Genehmigung des neuen Landesgesetzes noch weiter hinausziehen.
Wer hätte gedacht, dass sich die Reform des Südtiroler Raumordnungsgesetzes so lange hinzieht. Die Abarbeitung von mehr als 500 Abänderungsanträgen stellt die Politik vor große Herausforderungen. Ein Abschluss bzw. eine Genehmigung des Mega-Gesetzes ist noch nicht in Sicht. Klare Worte zur derzeitigen Situation äußert lvh-Präsident Gert Lanz: „Das Land Südtirol benötigt ein Gesetz, das die hiesige Landschaft schützt. Allerdings unter der Bedingung, dass dabei wirtschaftlich wichtige Aspekte berücksichtigt werden. Dazu zählen der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, geringe bürokratische Aufwände bei Neuausweisungen und Erweiterungen von Betrieben, aber auch der Erhalt der Dienstwohnungen.“
Besonders dieser Punkt hatte bei den Südtiroler Handwerksbetrieben in den letzten Monaten für große Diskussionen gesorgt. Die Arbeit und das Familienleben müssten in den Kleinbetrieben unter einem Dach stattfinden können, gerade weil dadurch wertvolle Synergien geschaffen werden, so der einstimmige Tenor der Südtiroler Handwerker und Dienstleister. Nun, in der heißen Phase der Überarbeitung des zukünftigen Landesgesetzes plädiert der lvh ein weiteres Mal an die Politik: „Warum muss alt Bewährtes abgeschafft werden, wenn es bis dato so gut funktioniert hat?“ Insofern sollten die aktuellen 160 Quadratmeter für Dienstwohnungen auch aufrechterhalten werden.