Von: mk
Bozen – Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer informiert die privaten und öffentlichen Südtiroler Unternehmen, dass die am 15. Juli festgelegte Frist für die Einreichung des Berichtes auf den 20. September verlängert wurde.
Die am 15.Juli festgelegte Frist für die Einreichung des obligatorischen Berichtes über die Situation des männlichen und weiblichen Personals 2022 – 2023 wurde auf den 20 September verlängert: Das wird von Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer als wichtige Information für private und öffentliche Südtiroler Unternehmen bekanntgegeben.
Alle anderen Informationen zu dieser staatlichen Pflicht bleiben unverändert. Die Pflicht betrifft alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.