Von: mk
Mals/Brüssel – Ende 2016 hat die Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt ein Komplettverbot für den Wirkstoff Glyphosat und für alle Produkte, die auf der Basis dieses Wirkstoffs produziert werden, verabschiedet. Darauf weist Koen Hertoge von Pan Italia in einer Aussendung hin.
Das Verbot gilt sowohl für die Anwendung auf öffentlichen Plätzen, aber auch auf privaten Anlagen wie beispielsweise Gärten und landwirtschaftliche Anbauflächen. Die Brüsseler Regierung hat aufgrund mehrerer Beratungen diese Entscheidung mit der Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, aber eben auch mit dem Schutz der Biodiversität begründet.
„Des Öfteren wird – vor allem in Südtirol von verantwortlichen Stellen – behauptet, dass Regionen und Gemeinden keinerlei Kompetenz hätten, einen in der EU zugelassenen Wirkstoff (z.B. Glyphosat) bzw. damit verbundene Produkte wie Roundup zu verbieten oder deren Anwendung zu reduzieren“, erklärt Hertoge.
Glyphosat ist das am meisten eingesetzte Herbizid. Rückstände dieses Herbizids finde man in der Umwelt und in den Lebensmitteln. In März 2015 hat die WHO / IARC Glyphosat als “wahrscheinlich krebserregend für den Menschen” eingestuft. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (Bfr) und die EFSA (European Food Safety Authority = Europäische Lebensmittelbehörde) sind hingegen zu anderen Ergebnissen gekommen und sehen kein Problem mit Glyphosat.
In Südtirol werde Glyphosat nach wie vor in der Landwirtschaft, aber auch auf öffentlichen Plätzen, Spielplätzen, Parkanlagen, Privatgärten, Friedhöfe usw. eingesetzt, obwohl sich der Südtiroler Landtag bereits im Juli 2015 für ein Verbot der Verwendung von Glyphosat auf öffentlichen Plätze ausgesprochen hat, erklärt Pan Italia. Der M5S-Abgeordnete Paul Köllensperger hatte sich dafür stark eingesetzt. Ein konkretes Gesetz fehlt noch.