Von: luk
Bozen – Die Nachbarländer Deutschland, Österreich und Schweiz stellen für die Südtiroler Handwerksbetriebe einen interessanten Absatzmarkt dar. Gestern hat der lvh über die vorgesehenen Meldevorschriften informiert.
Auch das Handwerk liefert immer mehr Waren ins Ausland. Gestern fand im Haus des Handwerks eine kostenlose Informationsveranstaltung zum Thema Arbeiten im Ausland statt. Dabei holten sich 25 interessierte Betriebe konkrete Informationen und Tipps zu wichtigen Meldevorschriften bei der Mitarbeiterentsendung. „Auch wenn europaweit die Dienstleistungsfreiheit gilt, sind bei Aufträgen im Ausland zahlreiche gewerberechtliche, steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten. Betriebe müssen zum Beispiel darauf achten, ihre Mitarbeiter mindestens acht Tage vor dem Einsatz in der Schweiz zu melden“, unterstrich Ann-Christin Döding, Mitarbeiterin der lvh-Abteilung Innovation und Neue Märkte.
In Österreich ist es wichtig, einen verantwortlich Beauftragten anzugeben, da, wenn ein Betrieb mehrere Geschäftsführer hat, bei Verstößen sogar eine Strafe gegen alle verantwortlichen Personen verhängt werden kann. Döding stellte diese und weitere wichtigen Vorschriften für Deutschland, Österreich und die Schweiz vor. Im Anschluss ging Elisa Abetini der IDM Südtirol näher auf den Markt Schweiz ein und welche Sektoren dort speziell für Handwerksbetriebe interessant sind wie z.B. der Bereich Privatbauten. Abschließend gab Iris Pahl der IDM Südtirol Informationen zum neuen Mehrwertsteuergesetz in der Schweiz, das seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist. Gemeinsam mit seinen Partnern will der lvh Handwerksbetrieben in diesen Fragen verstärkt zur Seite stehen.