Von: luk
Bozen – Patienten und Angehörige wünschen sich mehr aufsuchende psychiatrische Arbeit, eine bessere Zusammenarbeit und Absprache der verschiedenen Dienste, mehr Mitsprache, mehr Transparenz und vor allem mehr Kommunikation.
Zwangsmaßnahmen sind traumatische Erlebnisse und es muss Standard werden, dass sie mit den PatientInnen und deren Angehörigen nachbesprochen werden. Das fordern die Betroffenenverbände Ariadne und der Verein Lichtung. Behandlungsvereinbarungen können eine große Hilfe und Orientierung sein, um Wünschen und Bedürfnissen von PatientInnen besser gerecht zu werden.
Um die Patientenrechte in der Psychiatrie ging es bei einem Treffen, zu dem die Volksanwältin Gabriele Morandell den Dachverband für Soziales und Gesundheit, den Verband Ariadne, den Verein Lichtung sowie die Primare der psychiatrischen Abteilungen des Südtiroler Sanitätsbetriebes eingeladen hat. Ziel war ein Austausch über verschiedene Fragen der psychiatrischen Versorgung, angefangen von Zwangsmaßnahmen und Zwangsbehandlungen bis hin zur verstärkten Einbeziehung von Betroffenen und Angehörigen.
„Sowohl Patienten als auch Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen wünschen sich mehr aufsuchende psychiatrische Arbeit und eine bessere Zusammenarbeit sowie Absprache der verschiedenen Dienste. Und wir wünschen uns mehr Mitsprache, mehr Transparenz und vor allem mehr Kommunikation“, sagt Renate Ausserbrunner, Präsidentin des Verbandes Ariadne.
„Alle Säulen einer guten psychiatrischen und sozialen Arbeit müssen ausgebaut werden. Mehr Gespräche auf Augenhöhe zwischen PatientInnen, Angehörigen und Fachpersonal sind notwendig, um das gegenseitige Verständnis zu erweitern und psychische Gesundheit zu fördern“, ergänzt Hans Schwingshackl, Präsident des Vereins Lichtung.
Eine gute Möglichkeit bieten trialogische Treffen, die einen Genesungsprozess zur persönlichen Weiterentwicklung, Selbstbestimmung und Selbstbefähigung unterstützen und mehr gesellschaftliches Bewusstsein, Verständnis und Verantwortung schaffen, der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechend.
Ein weiterer Schritt sei die Einbeziehung des Erfahrungswissens von PatientInnen und Angehörigen, die eine wichtige unterstützende Funktion in der Begleitung von anderen Betroffenen und Familienangehörigen und eine wesentliche Ergänzung zum Fachwissen und zur professionellen Behandlung darstellen.
„Eine verstärkte Zusammenarbeit und Ergänzung auf der Basis gegenseitiger Wertschätzung kommt letztlich uns allen, den Betroffenen, den Angehörigen, den Fachleuten und der Gesellschaft zugute“, so Renate Ausserbrunner.