Von: mk
Bozen – Derzeit wird der Entwurf des Landesgesetzes Raum und Landschaft im Plenum des Landtages behandelt. Die Genossenschaftsverbände erheben die Stimme zum Schutz tausender Familien, die das eigene Haus als Mitglieder einer Genossenschaft bauen oder in naher Zukunft bauen möchten.
Die Verbände haben die Arbeiten für die Ausarbeitung und Verfassung des neuen Gesetzes aufmerksam verfolgt. Acli, Agci, CooperDolomiti, KVW und Legacoopbund, welche alle Wohnbaugenossenschaften unserer Provinz vereinen, haben gemeinsam die aktuelle Lage und den Bedarf analysiert. Darauf wurden Vorschläge ausgearbeitet, um den Erwartungen der angeschlossenen Genossenschaften gerecht zu werden und deren Bedürfnissen eine Stimme zu geben. Man will jener Bevölkerungsschicht, die in den Wohnbaugenossenschaften eine demokratische, solidarische und nicht gewinnorientierte Antwort auf den eignen Bedarf gefunden hat, eine Zukunft sichern.
Nachdem das Thema genau analysiert wurde, fand heute ein Treffen mit dem Assessorat für Urbanistik und dem zuständigen Landesrat Christian Tommasini statt. Das Treffen wurde von allen Beteiligten als sehr konstruktiv empfunden, es kamen jedoch auch Bedenken zur Sprache, da Gerüchten zufolge der geförderte Wohnbau durch das neue Gesetz stark reduziert werden soll.
Die Verbände bekräftigen die Notwendigkeit der Anerkennung des sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wertes der Wohnbaugenossenschaften. Sie sind von großer Bedeutung, da sie von der Bevölkerung getragen werden. Diese Tatsache sollte ins Zentrum der politischen Entscheidungen auf Landes- und Gemeindeebene rücken.
Die Genossenschaftsbewegung dient als Mittel für die Entwicklung des geförderten Wohnbaus, sowie als konkrete Umsetzung einer Wohnbaupolitik welche – gemeinsam mit dem Wobi – eine zentrale Säule der sozialen und wirtschaftlichen Struktur unseres Landes darstellt.
„Der Landesrat Tommasini hat den Willen bekräftigt, dass weiterhin mindestens 40 Prozent der neuen Wohnbauzonen, dem geförderten Wohnbau zugeteilt werden. Dabei besteht für Gemeinden mit hohem Wohnungsbedarf die Möglichkeit, dieses Volumen zu erhöhen“.
Wie auch die Analysen der Landesämter bestätigt haben, wird der Bedarf an geförderten Wohnungen, inklusive jene der Wohnbaugenossenschaften der nächsten 10 Jahre auf fast 20.000 Einheiten geschätzt. Die Bevölkerung, welche von den Genossenschaftsverbänden vertreten wird, fordert mehr Sicherheit in der Zuweisung neuer Wohnbauzonen; dies im Rahmen eines rücksichtsvollen und nachhaltigen Umgangs mit den noch verbleibenden Grünflächen. Unter anderem soll den Gemeinden auch im neuen Gesetz die Möglichkeit eingeräumt werden, bei Bedarf von der Grundstücksenteignung Gebrauch zu machen. Dies in der Hoffnung, dass die Genossenschaftsverbände den Wohnbaugenossenschaften und deren Mitglieder weiterhin beratend und unterstützend zur Seite stehen können.