Von: luk
Bozen – Wer mindestens 65 Jahre alt ist, eine Rente von maximal 9000 Euro netto im Jahr bezieht – das sind höchstens 750 Euro im Monat – und eine Erstwohnung besitzt oder in Miete wohnt, kann beim Sozialsprengel um einen monatlichen Landesbeitrag bis zu 200 Euro für Miete und/oder Wohnnebenkosten ansuchen.
“Das Land Südtirol”, erklärt Landesrätin Martha Stocker, “unterstützt Rentnerinnen und Rentner, die sich schwertun, mit ihren Pensionsbezügen bis ans Monatsende zu kommen. Wir haben nun die seit 2014 geltenden Zugangskriterien geändert und den Zuschuss zu Miete und Wohnnebenkosten wie z.B. Heizkosten, Strom- oder Wasserrechnung usw. angehoben.”
Diese Neuerung, informiert Abteilungsdirektor Luca Critelli, wird mit Monatsbeginn umgesetzt; die Gesuche können am 21. jeden Monats mit Wirkung für den Folgemonat beim zuständigen Sozialsprengel eingereicht werden.
Alle Rentnerinnen und Rentner, welche die Voraussetzung für den erhöhten Beitrag nicht erfüllen, aber dennoch über ein niedriges Einkommen verfügen, können beim Sozialsprengel das Anrecht auf den “normalen”, etwas niedrigeren Beitrag auf die Wohnnebenkosten überprüfen lassen. Bei Einzelpersonen liegt die Einkommensgrenze hierfür bei etwa 1090 Euro im Monat, bei Paaren bei etwa 1420 Euro.
Außerdem können Rentnerinnen und Rentner, die in einem privaten Mietverhältnis stehen und eine Rente bis etwa 1330 Euro im Monat beziehen, um einen zusätzlichen Mietbeitrag ansuchen, für Paare wurde der Betrag auf etwa 1740 Euro festgesetzt. Dieses Ansuchen kann im Rahmen des gleichen Gesuchs beim Sozialsprengel beantragt werden.
Um alle Rentner, die ein Anrecht auf diese Leistungen haben, zu erreichen und gut zu informieren, hat das Land die Informationskampagne “Mehr zum Leben, weniger Sorgen” initiiert. Die Kampagne wird von den Sozialsprengeln des Landes und den Rentnergewerkschaften mitgetragen, die die betroffenen Menschen über die jeweiligen Patronate erreichen wollen.
Das gemeinsame Ziel ist, möglichst vielen Anspruchsberechtigen, die diese Möglichkeit bisher nicht nutzen, die Verbesserung ihrer monatlichen finanziellen Verfügbarkeit zu ermöglichen.