Kampf gegen Geldwäsche in Italien

Meldepflicht des wirtschaftlichen Eigentümers – ab 10. Oktober 60 Tage Zeit

Mittwoch, 11. Oktober 2023 | 10:26 Uhr

Von: mk

Bozen – Am 10. Oktober ist in Italien das sogenannte Register der wirtschaftlichen Eigentümer in Kraft getreten. Damit werden Kapitalgesellschaften, juristische Personen des Privatrechts und Trusts dazu verpflichtet, ihren wirtschaftlichen Eigentümer beim Handelsregister anzugeben, um die Geldwäsche in Italien zu bekämpfen.

Ab 10. Oktober haben Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Genossenschaften), Trusts und die in dem vom Land bzw. vom Regierungskommissariat geführten Register der juristischen Personen des Privatrechts eingetragenen Organisationen (Vereine, Stiftungen und dgl.), 60 Tage Zeit, um ihren wirtschaftlichen Eigentümer beim Handelsregister anzugeben. Dies sieht die Verordnung, die im Amtsblatt vom 9. Oktober 2023 veröffentlicht wurde vor.

Als wirtschaftlicher Eigentümer gilt in der Regel die physische Person, die das direkte oder indirekte Eigentum der Körperschaft besitzt oder die diesbezügliche Kontrolle ausübt. Bei Kapitalgesellschaften bilden die Besitzverhältnisse, mit einer Beteiligung am Gesellschaftskapital von mehr als 25 Prozent, vorrangiges Kriterium. Bei juristischen Personen des Privatrechts ist der wirtschaftliche Eigentümer der Gründer oder die Gründerin bzw. die Begünstigten oder die mit der Vertretung und Verwaltung betraute Person.

Die digital unterschriebene Meldung ist von den Verwaltern oder von den gesetzlichen Vertretern mittels einer eigenen Software vorzunehmen. Es sind u.a. Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Steuernummer des wirtschaftlichen Eigentümers anzugeben.

Bestehende Unternehmen und Organisationen müssen ihren wirtschaftlichen Eigentümer innerhalb 11. Dezember 2023 beim Handelsregister melden; die Daten sind jährlich zu bestätigen.

Die Nichtangabe des wirtschaftlichen Eigentümers wird mit einer Verwaltungsstrafe von 103 bis 1.032 Euro geahndet.

Weitere Informationen erteilt das Handelsregister der Handelskammer Bozen und sind auf der Internetseite www.handelskammer.bz.it abrufbar.

Bezirk: Bozen