Von: luk
Meran – Angesichts der niedrigen Nachttemperaturen, die in den nächsten Tagen in Meran vorgesehen sind, wurde der Betrieb der Heizanlagen ab heute, 16. April bis auf Widerruf verlängert.
Der Betrieb der Heizanlagen ist für maximal sieben Stunden pro Tag erlaubt – mit der Aufforderung, die Anlagen so zu betreiben, dass die Einschaltzeiten und Raumtemperaturen sowie die Energieverschwendung auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert werden.
Die Betriebszeiten für Heizungsanlagen in Gebäuden werden durch das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 74 vom 16. April 2013 (https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2013/06/27/13G00114/sg) geregelt.
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