Von: luk
Meran – Die Autonome Provinz Bozen muss die Arbeiten für die Nord-West Umfahrung Meran an die Bietergemeinschaft Impresa Pizzarotti & C. S.p.A./Collini Lavori S.p.A. vergeben. So lautet das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen.
2017 bereits wurde der Zuschlag für den Bau der Umfahrung an die damals erstplatzierte Bietergemeinschaft CMC (Cooperativa Muratori & Cementisti)/Carron Bau GmbH vergeben.
Die Vertragsunterzeichnung zögerte sich jedoch aufgrund des Rekurses der Bietergemeinschaft PAC AG, des Gegenrekurses der CMC sowie der nachfolgenden Prüfungsverfahren in Bezug auf CMC, die im Dezember 2018 ihrerseits in ein offenes Ausgleichsverfahren (concordato in bianco) geschlittert war, immer wieder hinaus. „Bei dieser Ausschreibung gibt es eine lange Vorgeschichte wegen fehlender Zulassungsvoraussetzungen, die mindestens seit Dezember 2018 datiert. Mit diesem Urteil sind wir dem Baubeginn aber einen bedeutenden Schritt näher“, freut sich Rechtsanwalt Gerhard Brandstätter, der die Bietergemeinschaft Impresa Pizzarotti/Collini Lavori gemeinsam mit Kanzlei-Kollegin Rechtsanwältin Karin Mussner und Rechtsanwalt Andrea Mazzanti aus Parma vertrat.
In ihrem Rekurs wurde hauptsächlich auf die Unrechtmäßigkeit der Zuweisung an den erst- und drittplatzierten Bewerber plädiert, zumal beide Unternehmen Ende 2018 einen Antrag auf ein offenes Ausgleichsverfahren eingereicht hatten. “Der zweitplatzierte Bewerber war bereits in einem früheren Verfahren aus demselben Grund ausgeschlossen worden. Der Rekurs wurde vom Verwaltungsgericht Bozen in allen Punkten angenommen. Neben der neuen Zuweisung der Ausschreibung an die Bietergemeinschaft Impresa Pizzarotti/Collini Lavori wurde die Autonome Provinz Bozen gemeinsam mit der unterlegenen Bietergemeinschaft CMC zur Rückerstattung der Prozesskosten verurteilt”, heißt es in einer Aussendung.
Sollte CMC keine Berufung einlegen, kann nach der 30-tägigen Stillhaltefrist der Vertag unterzeichnet und kurzfristig mit den Bauarbeiten begonnen werden.