Von: luk
Bozen – Ab Juli werden die Höhe des Rentenbezuges für Niedrigrentner, bis zu dem der Mietbeitrag ausbezahlt wird, und auch der Zuschuss selbst angehoben.
Eine Senkung des Mindestalters von 70 auf 65 Jahre, eine Erhöhung der Rentennettobezüge von 7.800 Euro auf maximal 9000 Euro im Jahr (monatlich von 650 auf 750 Euro) und eine Erhöhung der monatlichen Leistung von derzeit 150, 170 oder 185 Euro im Monat auf maximal 200 Euro: Die Landesregierung hatte auf Vorschlag von Soziallandesrätin Martha Stocker die Initiative ergriffen und unlängst mit einem Beschluss für eine Verbesserung der Zugangskriterien und eine Erhöhung des Zuschusses zu Miete und Wohnnebenkosten gesorgt. Gemeinsam mit dem Direktor der Abteilung Soziales Luca Critelli und den Vertretern der vier Rentnergewerkschaften wurden die Neuerungen heute (8. Juni) bei einer Pressekonferenz vorgestellt.
“Mit diesen Neuerungen”, erklärt Landesrätin Stocker, “haben wir die im Jahr 2014 eingeführten Beträge angepasst. Wir wollen damit den Niedrigrentnern, die mit ihren Pensionsbezügen nur schwer bis an Monatsende kommen, eine Unterstützung geben. Mit einer Sensibilisierungskampagne, die demnächst starten und auch von den Rentnergewerkschaften mitgetragen wird, wollen wir über die jeweiligen Patronate all jene erreichen und informieren, die ein Anrecht auf diese Leistung haben.” Dies auch, weil die Zahl der Beitragssteller immer noch um einiges unter jener der Anspruchsberechtigen liege, so Stocker.
Bereits seit September 2014 hatten Niedrigrentner die Möglichkeit, um einen Zuschuss zu Miete und Wohnnebenkosten anzusuchen und damit ihre monatlich finanzielle Verfügbarkeit aufzubessern. Im Jahr 2017 wurden über 2000 Beitragsgesuche verzeichnet, mit den neuen Maßnahmen, die nun ab 1. Juli in Kraft treten werden, erhöht sich die Zahl der Anspruchsberechtigten weiter.
Die Gesuche für Juli 2018 können frühestens ab 21. Juni beim jeweilig zuständigen Sozialsprengel eingereicht werden.
Alle Rentner, die die Voraussetzung für den erhöhten Beitrag nicht erfüllen, aber dennoch über ein niedriges Einkommen verfügen, können beim Sozialsprengel das Anrecht auf den “normalen”, etwas niedrigeren Beitrag auf die Wohnnebenkosten überprüfen lassen. Bei Einzelpersonen liegt die Einkommensgrenze hierfür bei etwa 1090 Euro im Monat, bei Paaren bei etwa 1420 Euro.
Weiters können Rentner, die in einem privaten Mietverhältnis stehen und eine Rente bis etwa 1330 Euro im Monat beziehen, um einen zusätzlichen Mietbeitrag ansuchen, für Paare wurde der Betrag auf etwa 1740 Euro festgesetzt. Dieses Ansuchen kann im Rahmen des gleichen Gesuchs beim Sozialsprengel beantragt werden.