Von: mk
Bozen – Am 1. Juli 2024 werden die Stromtarife des geschützten Marktes auslaufen. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) zeigt auf, was sich für Konsumenten und Konsumentinnen ändert, und was auf der anderen Seite nicht zu befürchten ist.
Was geschieht ab dem 1. Juli 2024?
Für Haushaltskunden, die derzeit den Tarif des geschützten Marktes beziehen und nicht zu einem Tarif auf dem freien Markt wechseln wollen, wird ab dem 1. Juli 2024 der Tarif „gestaffelte Schutzdienstleistungen“ (servizio a tutele graduali, kurz STG) aktiviert. Der Wechsel zum STG erfolgt automatisch und kostenlos, ohne Unterbrechung der Stromlieferung. Der jeweilige Anbieter wurde durch eine Versteigerung ermittelt: Der Anbieter für Südtirol ist Enel Energia (Liste der Anbieter nach Gebiet).
Wer automatisch in den STG überstellt wird, kann sich jederzeit für ein Angebot auf dem freien Markt entscheiden und einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen. Bei der Überstellung zum STG-Anbieter wird für diejenigen, die auf ihrem Konto ein Lastschriftverfahren (SDD – Sepa) aktiv haben, auch die IBAN-Nummer automatisch übertragen.
Stand heute ist nicht bekannt, wie viel die Kunden in STG bezahlen werden: Die Rede war von einer Verringerung der Kosten im Vergleich zum Tarif des geschützten Marktes, aber deren Ausmaß ist nicht bekannt.
Die sogenannten „schutzbedürftigen Kunden“
„Schutzbedürftigte“ Verbraucherinnen und Verbraucher werden nicht in den Tarif STG überstellt: Für sie gilt ab 1. Juli 2024 der eigens vorgesehene Tarif für „Schutzbedürftige Kunden“, beim aktuellen Anbieter (dies könnte sich in Zukunft ändern, aber Details sind derzeit keine bekannt). Dieser Tarif unterliegt wiederum den von ARERA festgelegten vertraglichen und wirtschaftlichen Bedingungen.
Die Kategorie „schutzbedürftige Kunden“ umfasst Verbraucherinnen und Verbraucher, die mindestens eine der folgenden Eigenschaften aufweisen:
· Sie sind älter als 75 Jahre sind;
· Sie haben Anspruch auf den Sozialbonus, d.h. sie haben einen ISEE-Wert von bis zu 9.530 Euro oder bis zu 20.000 Euro bei mindestens vier zu Lasten lebenden Kindern;
· Sie sind auf die Nutzung von mit Strom betriebenen medizinisch-therapeutischen Geräten angewiesen;
· Personen mit Behinderungen gemäß Artikel 3 des Gesetzes 104/92;
· Sie befinden sich in einer Notunterkunft infolge von Katastrophenereignissen;
· Sie leben auf einer kleinen Insel, die nicht an das Stromnetz angeschlossen ist.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die nicht als „schutzbedürftige Kunden“ eingestuft wurden, obwohl sie in mindestens eine der oben genannten Kategorien der Schutzbedürftigkeit fallen, können die (hier) bereitgestellte Selbsterklärung ausfüllen und sie dem eigenen Stromanbieter (Adresse ist auf der Stromrechnung angegeben) zuschicken.
Wer sich für einen Wechsel auf den freien Markt entscheidet
Verbraucherinnen und Verbraucher können ein Angebot auf dem freien Markt finden, indem sie auf dem Angebotsportal von ARERA (www.ilportaleofferte.it) eine Kostenprojektion durchführen. Wer sich mit SPID anmeldet, kann das Angebot aufgrund der realen, aktuellen Verbrauchsdaten erstellen lassen, ohne diese extra heraussuchen zu müssen.
Wer hingegen vom freien Markt wieder zum geschützten Markt wechseln möchte
Bis zum 30. Juni 2024 haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, einen Antrag auf Wiedereintritt in den „geschützten Strommarkt“ zu stellen, wobei sie ab 1. Juli dann im Tarif STG mit dem jeweiligen Anbieter (für Südtirol: Enel Energia) sein werden. Hierzu wählt man auf https://www.arera.it/consumatori/fine-tutela-ele/rientro-in-maggior-tutela-prima-della-scadenza-del-1-luglio den Namen der eigenen Gemeinde, um den Betreiber des geschützten Strommarktes für die eigene Zone zu ermitteln, und die Wiederaufnahme in den Tarif des geschützten Strommarktes zu beantragen.
Mangelware Information
Das AFI-Barometer hatte zu Beginn des Jahres festgestellt, dass Südtirols Arbeitnehmer wenig informiert, aber auch wenig interessiert am Thema sind. Knapp ein Drittel gab an, sich dazu gar nicht zu informieren. „Man kann es den Konsumenten kaum verdenken: Die vom Staat lange versprochene Informationskampagne ist erst mit mehreren Monaten Verspätung gestartet, und in Bezug auf einige Eckpunkte gibt es heute – also fünf Tage vor dem Stichtag – immer noch keine klaren Antworten“, kommentiert VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer.
Was passiert sicher nicht?
Die konkrete Stromlieferung wird nicht unterbrochen, unabhängig von der gefällten Entscheidung. Auch werden die Haushalte keinesfalls mit einer Strafe belegt, wenn sie sich nicht für oder gegen ein Angebot entscheiden, wie von manchem Call-Center-Mitarbeiter „angedroht“. Man sollte sich also nicht zu einem schnellen Ja am Telefon verleiten lassen.
Für weitere Informationen oder Hilfestellung steht den Verbrauchern der Energieschalter der VZS zur Verfügung, Tel. 0471-975597 (Bürozeiten).