Von: luk
Bozen – Die Grenze für die Steuerbefreiung von Sachentlohnungen an Mitarbeitern („fringe benefits“) wurde auch für heuer verdoppelt: Somit gilt auch für das Steuerjahr 2021 die Höchstgrenze für die vom Arbeitgeber an die Mitarbeiter anerkannten Sachbezüge von 516,46 Euro (anstatt 258,23 Euro). Diese werden nicht dem Einkommen angerechnet und sind somit steuer- und beitragsbefreit, zeigt sich der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol erfreut.
Zu beliebten Sachbezügen gehören auch Einkaufsgutscheine. „In Südtirol gibt es nur einen landesweit gültigen Einkaufsgutschein, der aktuell in rund 750 Betrieben und Verkaufspunkten in ganz Südtirol eingelöst werden kann“, erklärt hds-Präsident Philipp Moser.
Der Zuspruch für diese landesweite Gutscheinkarte mit dem Namen monni card wird immer größer. Immer mehr Südtiroler Betriebe möchten damit ihre Mitarbeiter für ihre Leistungen und ihr Engagement gerade in diesen Zeiten belohnen. 2020 haben Südtirols Betriebe monni cards mit einem Gesamtwert von über 4 Millionen Euro an ihre Mitarbeiter verschenkt
Die teilnehmenden Geschäfte und Betriebe, in welchen die monni card Gutscheine eingelöst werden kann, sind auf der Internetseite www.monni.bz.it veröffentlicht. Hier finden interessierte Betriebe und Privatpersonen alle notwendigen Informationen oder können dort die monni card bestellen.
Der große Vorteil für die Betriebe und Arbeitgeber, die die Einkaufsgutscheine erwerben, liegt in der erwähnten Steuerbegünstigung: Einkaufsgutscheine für Mitarbeiter sind weder der normalen Besteuerung noch Sozialabgaben unterworfen. Jeder investierte Euro kommt somit dem Mitarbeiter zugute, unterstreicht der hds. Zudem sind Einkaufsgutscheine als Geschenk für die Kunden bis zu einem Betrag von 50 Euro voll absetzbar.
„Zugleich werden die lokalen Kreisläufe gestärkt, die Kaufkraft vor Ort gefestigt und am Ende des Tages bleibt das Geld im Land“, betont abschließend der hds-Präsident.