Von: luk
Bozen – Nur drei Monate nach dem entsprechenden Beschluss der Landesregierung wird die Maßnahme “Wohnen zum bezahlbaren Mietzins” umgesetzt: Die erste Ausschreibung für die Vergabe von Wohnungen in Bozen und Meran ist bereits gestartet. Erstmals können nun auch Personen, die bisher aufgrund eines zu hohen Einkommens von der Sozialmiete ausgeschlossen waren, um eine Mietwohnung des Wohnbauinstituts (WOBI) ansuchen.
Am 1. Oktober 2024 hat die Landesregierung, auf Vorschlag von Landesrätin Ulli Mair, die Grundlagen für die Umsetzung des Wohnens zum “bezahlbaren Mietzins” gelegt. Basis dafür war das Landesgesetz zum öffentlichen und sozialen Wohnbau aus dem Jahr 2022. Mit dem Beschluss der Landesregierung wurde der Kreis an Bürgerinnen und Bürgern, die in den Genuss einer Wobi-Mietwohnung kommen, erweitert. “Die Öffnung der Sozialwohnungen für den Mittelstand ist ein seit Jahren diskutiertes Ziel, das wir nun endlich umsetzen und damit eine konkrete Antwort auf die angespannte Wohnsituation im Land geben”, freut sich Landesrätin Mair. “Mit der Möglichkeit des ‘bezahlbaren Mietzinses’ haben wir Sozialwohnungen für Einzelpersonen und Familien geöffnet, welche zwar die Zulassungskriterien für den sozialen Wohnbau erfüllen, jedoch wegen eines zu hohen Einkommens bislang von der Sozialmiete ausgeschlossen waren”, fährt Mair fort.
Das Wohnbauinstitut (WOBI) hat bereits die ersten Schritte gesetzt und eine Ausschreibung veröffentlicht, mit der seit dem 7. Jänner und noch bis zum 7. Februar Gesuche um die Zuweisung einer Mietwohnung zum “bezahlbaren Mietzins” eingereicht werden können. Zunächst werden 60 Wohnungen in der Gemeinde Bozen und 30 in der Gemeinde Meran zur Verfügung gestellt. Weitere Gemeinden sollen in absehbarer Zeit folgen.
“Mit dieser neuen Zuweisungsschiene öffnen wir Sozialwohnungen für den Mittelstand, fördern die soziale Durchmischung in größeren Gemeinden und schaffen gleichzeitig in kleineren Gemeinden, wo die Nachfrage nach Sozialwohnungen oft geringer ist, eine zusätzliche Möglichkeit für die Vergabe der verfügbaren Wohnungen”, betont Landesrätin Mair.
Bei der Zuweisung der Wohnungen zum “bezahlbaren Mietzins” wird die wirtschaftliche Lage der Familiengemeinschaft anhand der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) der Jahre 2022 und 2023 bewertet.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen sind auf der Homepage des Wohnbauinstituts WOBI zu finden.
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