Von: luk
Bozen – Seit November 2014 ist das Amt der Gleichstellungsrätin beim Südtiroler Landtag angesiedelt und eine der Ombudsstellen des Landes. Seit 2017 ist das Büro der Gleichstellungsrätin auch Geschäftsstelle des Südtiroler Monitoringausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Gleichstellungsrätin ist Anlaufstelle für Diskriminierungen am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechtes. In den letzten Jahren ist zudem die Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich aufgrund von Mobbing an die Gleichstellungsrätin gewandt haben, angestiegen.
„Als Gleichstellungsrätin habe ich mich von Anfang an bemüht, ein landesweites Netzwerk aufzubauen, um eine Zusammenarbeit zu ermöglichen und die Aufgaben meines Amtes besser bekannt zu machen“, erklärt Michela Morandini, „die wachsende Zahl der Fälle zeigt, dass dieses Amt mittlerweile ein Bezugspunkt ist für alle, die am Arbeitsplatz diskriminiert werden.
Über das ganze Jahr verstreut hatte die Gleichstellungsrätin über 2000 Kontakte. Konkret wurden 308 Fälle bearbeitet, davon waren 30 % Informationsgespräche, 44 % Beratungen über einen längeren Zeitraum hinweg und 26 % Mediationen. Die Zahl an Mediationen zwischen Arbeitnehmerseite und Arbeitgeberseite steigt von Jahr zu Jahr an. Insgesamt ist die Anzahl an Fällen seit 2015 um 52.48 % angestiegen.
Betrachtet man die Sprachzugehörigkeit gehören 51 Prozent der deutschen Muttersprache, 37 Prozent der italienischen, 6 Prozent der ladinischen und weitere 6 Prozent anderen Sprachgruppen an.
Was die Bereiche, aus denen die Klientinnen und Klienten stammen angeht, kamen 152 Arbeitnehmer/-innen (60.08 %) aus dem öffentlichen Bereich, 36 (14.22 %) aus dem Bereich Handel, 25 (9.88 %) aus dem Bereich Gastgewerbe, 10 (3.95 %) aus dem Bereich Industrie, 5 (1.98 %) aus dem Bereich Handwerk und 25 (9.88 %) haben nur angegeben, aus der Privatwirtschaft zu kommen.
„Topthema“, auch 2017, mit dem sich die Klientinnen und Klienten an die Gleichstellungsrätin wenden Mobbing bzw. multiple Formen von Diskriminierungen. Fast 30 % der Personen, die eine Beratung bei der Gleichstellungsrätin in Anspruch nahmen hatten dieses Anliegen. Dem folgt das Thema der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit fast 26 Prozent. Die weiteren Themen, mit denen sich die Personen an die Gleichstellungsrätin gewandt haben waren Übergriffe und Stalking am Arbeitsplatz, Abbruch von Arbeitsverhältnissen, Veränderungen des Aufgabenprofils, Gehalt, Karriereentwicklung, Versetzungen und Zugang zu Fort- und Weiterbildungen.
Seit Jänner 2017 ist die Geschäftsstelle des Südtiroler Monitoringausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei der Gleichstellungsrätin angesiedelt. Der Monitoringausschuss setzt sich aus 5 Selbstvertreterinnen und Selbstvertretern, einer Fachperson aus dem Bereich Chancengleichheit und Antidiskriminierung und einer Fachperson aus dem wissenschaftlichen Bereich der Inklusion zusammen. 2017 wurden sechs interne und eine öffentliche Sitzung durchgeführt. Der Monitoringausschuss hat die Hauptaufgaben die Einhaltung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen in Südtirol zu überwachen. Das Jahresthema 2017 war das Selbstbestimmte und inkludierte Leben von Menschen mit Behinderungen in Südtirol (Artikel 19 der UN-Konvention). 2017 wurden. Bei einer ersten öffentlichen Sitzung wurden die Anliegen und Bedürfnisse der direkt und indirekt Betroffenen erhoben. 2018 wird dann überprüft was konkret in Südtirol noch umgesetzt werden muss, damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt wohnen können.
Der Tätigkeitsbericht kann von http://www.landtag-bz.org/de/gleichstellungsraetin.asp heruntergeladen werden.